Ist Nachwuchs unterwegs, müssen sich die Eltern über den passenden Krankenversicherungsschutz Gedanken machen. © Freepik
  • Von Jens Lehmann
  • 17.01.2024 um 14:35
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Wenn sich Nachwuchs ankündigt, müssen sich werdende Eltern die Frage nach der richtigen Krankenversicherung fürs Kind stellen. Ist eine private Absicherung sinnvoll? Und ist sie überhaupt möglich? Hier erfahren Sie es.

Gesundheit – für ihr Neugeborenes wünschen sich junge Eltern nichts sehnlicher als das. Ganz oben auf der Wunschliste steht darum auch der bestmögliche Gesundheitsschutz fürs Baby. Während der Gesetzgeber die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben hat, beinhaltet eine private Krankenvollversicherung (PKV) je nach Tarif teils weit darüber hinausgehende Gesundheitsleistungen.

Dazu zählen Extras bei stationärem Krankenhausaufenthalt, die freie Arztwahl, Hilfe durch Spezialisten im Fall einer ernsten Erkrankung oder die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen über das ausschließlich medizinische Maß hinaus. „Im Unterschied zur GKV bieten private Krankenversicherer eine Leistungsgarantie“, nennt Christian Fischer, Bereichsleiter Produktentwicklung bei der Halleschen, einen zen­tralen Vorteil der PKV. „Was im Vertrag steht, zählt unverrückbar zum Leistungsumfang und kann nicht je nach Kassenlage verändert werden.“ Dieser garantierte Versicherungsschutz gelte gleichermaßen für Kinder und Erwachsene.

PKV ohne Gesundheitscheck

Doch nicht jedes Kind kommt automatisch in den Genuss solcher PKV-Garantien. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, läuft das Baby üblicherweise in der beitragsfreien Familienversicherung der GKV mit. „In dem Fall können Eltern den Gesundheitsschutz für ihren Nachwuchs punktuell mit einer privaten Krankenzusatzversicherung aufbessern“, sagt Experte Fischer. Alternativ bleibe aber auch die Option, das Kind gegen einen monatlichen Beitrag zusätzlich privat krankenzuversichern, um eine höherwertige Gesundheitsversorgung zu erhalten. „Davor steht jedoch eine Gesundheitsprüfung. Bestehen Vorerkrankungen, kann dies zu einem höheren Beitrag, zu Leistungsausschlüssen oder der kompletten Ablehnung führen.“

Ist der hauptverdienende Elternteil seit mindestens drei Monaten in der PKV, führt der Weg fürs Baby in die private Krankenversicherung. Liegt das Einkommen zudem oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von neuerdings 69.300 Euro (2023 waren es noch 66.600 Euro), wird für das Kind ein eigener Beitrag fällig. Wenn nicht, kommt die Familienversicherung (GKV) ohne Zusatzkosten in Betracht. Wenn beide Eltern privat abgesichert sind, besteht die Möglichkeit der Kindernachversicherung in der PKV der Eltern beziehungsweise des privat versicherten Elternteils, und das Baby wird ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit in die private Krankenversicherung aufgenommen.

„Selbst falls Vorerkrankungen bestehen, führt dies weder zu Risikozuschlägen noch zu Leistungsausschlüssen oder gar zur Ablehnung“, erklärt Michael Geske, Maklerreferent und Key Account Manager bei der Inter Versicherungsgruppe. Das Neugeborene wird bedingungslos und selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen in die PKV aufgenommen.

Vorteil Kindernachversicherung

Voraussetzung für diese erleichterte Aufnahme in die PKV ist allerdings, dass die Eltern den Neuankömmling innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt bei ihrer PKV anmelden und auch selbst schon mindestens drei Monate privat versichert sind. „Schon wegen dieser Fristen macht es durchaus Sinn, sich bereits vor der Geburt um die Anmeldung zu kümmern“, rät Geske. Denn in den ersten Lebensmonaten müssten die Eltern sehr viel regeln. In der Euphorie über das Baby und all dem mit dem Nachwuchs verbundenen Papierkram bestehe die Gefahr, dass die Eltern die knappe Frist für das Stellen des PKV-Aufnahmeantrags ganz einfach verschwitzen.

Das ist verständlich, aber hoch riskant. Denn innerhalb der ersten fünf Lebenswochen durchläuft das Baby bereits drei Neugeborenenuntersuchungen von U1 bis U3. Es wird buchstäblich auf Herz und Nieren geprüft. Schon hier können für den privaten Versicherungsschutz relevante Vorerkrankungen diagnostiziert werden, beispielsweise eine Hüftfehlstellung, Allergien, Hörschäden oder verlangsamte oder fehlende Reflexe. Verpassen Eltern dann auch noch den Zwei-Monats-Stichtag für die Kindernachversicherung, verlangen die privaten Krankenversicherer einen Gesundheitscheck – mit dem Risiko von Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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