Beim Tennisspielen können Unfälle recht einfach passieren. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 08.06.2015 um 09:19
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Eine Tennisspielerin knickt bei einem Wettkampf um. Sie reißt sich dabei die Außenbänder und überdehnt die Innenbänder. Der Fuß ist danach dauerhaft geschädigt. Ob es sich dabei um einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt, hat nun das Berliner Kammergericht geklärt.

Was war geschehen?

Eine Tennisspielerin knickt bei einem Wettkampf plötzlich um und verletzt sich dabei schlimm am Fuß. Die Außenbänder sind hin, die Innenbänder überdehnt. Am Fuß behält die Frau einen dauerhaften Schaden.

Trotzdem will ihre private Unfallversicherung nicht zahlen. Die Begründung: Es liege kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vor, nachdem ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis den Unfall auslöst.

Die Frau behauptet dann während des Rechtsstreits, sie sei auf einem Blatt ausgerutscht und deshalb umgeknickt. Das könne ihre Mitspielerin bestätigen.

Das Urteil

Das Berliner Kammergericht war anderer Meinung und wies die Klage als unbegründet zurück (Aktenzeichen 6 U 54/14).

Der Klägerin fehle der Beweis, dass eben dieses plötzlich von außen auf den Körper einwirkende Ereignis ihr Umknicken verursacht habe. Die von ihr benannte Zeugin hatte nur bestätigt, dass die Klägerin nach dem Vorfall laut „scheiß Blätter“ gesagt hatte, ohne das Umknicken selbst bemerkt zu haben.

Und hätten, wie von ihr behauptet, wegen stürmischen Wetters überall Blätter auf dem Platz gelegen, wäre es nach Ansicht der Richter äußerst unwahrscheinlich gewesen, dass das Verbandsspiel fortgesetzt worden wäre.

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