Wenn das Geld der Eltern zur Zahlung der Pflegekosten nicht reicht, müssen die Kinder einspringen. © DAK
  • Von Redaktion
  • 13.02.2017 um 07:41
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Wenn das Geld von Pflegebedürftigen zur Zahlung etwa der Pflegeheimkosten nicht reicht, können die Sozialämter die Kinder der Betroffenen zur Kasse bitten. Ab welchem Einkommen das der Fall ist und welche Freibeträge es gibt, lesen Sie hier.

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