Wenn das Geld von Pflegebedürftigen zur Zahlung etwa der Pflegeheimkosten nicht reicht, können die Sozialämter die Kinder der Betroffenen zur Kasse bitten. Ab welchem Einkommen das der Fall ist und welche Freibeträge es gibt, lesen Sie hier.
In unseren Ratgebern „Durchblick“ widmen wir uns einer Zielgruppe oder einem Thema und liefern Vermittlerinnen und Vermittlern dabei relevantes Wissen und praxisnahe Handlungsempfehlungen. Wir haben uns schon den Heilberuflern gewidmet – konkret den Ärzten, Zahnärzten und Apothekern. Außerdem bringen wir Ihnen die Generationen Y und Z näher. Und alles rund um den Megatrend Nachhaltigkeit haben wir auch für Sie aufbereitet. Viele Tipps und Infos von spezialisierten Maklern und Dienstleistern warten in diesen Heften auf Sie. Jetzt bestellen!
0 Kommentare