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  • Von Redaktion
  • 10.06.2016 um 09:30
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Der Stuttgarter Versicherung steht Ärger ins Haus. Zusammen mit einem Anlagenbauer begeisterten sie viele dafür, Anteile an Solarparks zu kaufen. Doch das Geschäftsmodell ging nicht auf, viele Investoren ziehen nun vor Gericht.

Wie auch Bürger ohne eigene Dächer vom Solarboom und der Energiewende profitieren können, erklärte die Stuttgarter Versicherung und ihr Vorstand Wolfgang Fischer interessierten Anlegern. Zusammen mit der Leonberger Firma Eurosolid überlegte man sich ein Geschäftsmodell. Auf einem Acker sollten Solaranlagen aufgestellt und dann in einzelne Parzellen unterteilt werden. Doch nun stellt sich heraus, die Anlagen waren zu teuer, die Renditeerwartungen unrealistisch.

Auf dem Power-Day im März 2012 fing alles an. Vorstand Fischer sprach von einer „Win-win-win-Situation“. Denn ein Gewinn sei die Zusammenarbeit für die Kunden, die „Sicherheit für ihr Geld“ wünschten, um die Objekte, die Technik und den Bau kümmere sich die Eurosolid und ihr Chef Ulrich Busz. Und die Stuttgarter Versicherung übernähme die Finanzierung. So berichtete die Stuttgarter Zeitung von den damaligen Versprechen. Anders als bei Fonds sollte jeder Käufer in den Besitz einer eigenen Solaranlage kommen. Dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes winkten kalkulierbare Einnahmen für die nächsten 20 Jahre. Die Netzbetreiber seien schließlich verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen. Gebaut werden sollte überwiegend im Osten Deutschlands. „Sonnige Aussichten“ lautete das Fazit der Macher.

Die Investitionssumme pro Anlage lag bei etwa 50.000 Euro, manche erwarben gleich zwei. Bei der Finanzierung kam wiederum die Stuttgarter Versicherung ins Spiel, die bereits die Solarparks finanziert hatte. Mit einem Zinssatz von 4,7 Prozent auf zwanzig Jahre machte sie aus Sicht vieler Anleger das attraktivste Darlehensangebot. Getilgt werden sollte der Kredit mit den Erträgen der Anlage, dazu winkten Steuervorteile. Doch statt der prognostizierten Gewinne drohen vielen Anlegern Verluste von 30.000 Euro und mehr. Vielfach gebe es Probleme bei der steuerlichen Anerkennung, weil die Finanzämter die Aussicht auf Gewinne vermissten. Etwa 170 Anleger lassen sich laut Bericht der Badischen inzwischen von der Leipziger Anwaltskanzlei Dr. Fingerle vertreten. Für einen Teil der Mandanten “würde der Fortbestand der Verträge den finanziellen Ruin bedeuten“, sagt Kanzleichef Daniel Fingerle.

Nach Verhandlungen mit der Stuttgarter Versicherung senkte diese zwar den Zinssatz des Darlehens von 4,7 auf 2,7 Prozent. Es gebe sogar das Angebot, auf ein Viertel des Darlehensbetrags zu verzichten. Doch diese Lösung helfe nur einem kleineren Teil der Mandanten. Die Kanzlei bereitet Zivilklagen vor, deren Ziel: „die vollständige Befreiung…von den geschlossenen Verträgen gegen Rückgabe der Fotovoltaikanlage“.

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Von damaligen öffentlichen Warnungen schien die Stuttgarter zunächst unbeeindruckt. Ihr Hauptargument heute: „Wir haben ausschließlich als Darlehensgeber und Versicherer agiert.“ Weder habe man sich zur Qualität der Anlagen noch zur möglichen Rendite geäußert. Angeschlagen ist nicht nur der Ruf der Stuttgarter Versicherung, berichtet die Zeitung, sondern auch ihr Verhältnis zu den Maklern, die in die Vermittlung eingebunden waren. Sie hätten werbliche Dokumente mit dem Firmennamen erstellt und diese unerlaubt bei der Vertragsanbahnung eingesetzt.

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