Philip Wenzel: Der Versicherungsmakler ist bei Freche Versicherungsmakler für die biometrischen Risiken zuständig. © Philip Wenzel
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  • 06.02.2019 um 18:04
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Mitunter treibt Vermittler bei Kundengesprächen die Sorge vor einer Haftung um. Auch nicht unbedingt unberechtigt, meint Versicherungsmakler Philip Wenzel – etwa, wenn man in der Arbeitskraftabsicherung keine Ausweichprodukte zu einer Berufsunfähigkeitspolice anbietet. Wie man das Haftungsrisiko senken kann, erfahren Sie in Wenzels neuen Kolumne.

Wenn ich aber sauber dokumentiere, dann darf ich der jungen Kundin auch eine BUV bis zum Endalter 21 verkaufen, weil sie davon überzeugt ist, bis dahin verheiratet zu sein und dann würde im Falle eine BU der Mann für sie sorgen. In derlei Fällen wäre es sinnvoll, die Kundin unterschreiben zu lassen. Grundsätzlich ist eine Dokumentation aber auch ohne Kundenunterschrift genauso gültig.

Was in der BU-Versicherung übrigens sehr selten bis überhaupt nicht vorkommt, ist eine Haftung, weil ich den Tarif der Versicherung A angeboten habe, obwohl die Versicherung B in dem einen oder anderen Fall besser wäre.

Dokumentation ist immens wichtig

Es ist sicherlich ratsam als Vermittler bei der Auswahl des Tarifs auf die Besonderheiten des Berufs zu achten und diese auch zu dokumentieren. Wenn es aber einen Versicherer gibt, der bei Unfall die doppelte Rente zahlt oder lebenslang leistet, dann wäre das in meinen Augen nichts, was ich ansprechen muss. Denn die Beratung ist nach den Bedarf des Kunden zu richten. Da darf ich dann ein paar Kuriositäten, die der Markt anbietet auch mal unter den Tisch fallen lassen, ohne eine mögliche Haftung zu fürchten.

Unterm Strich ist die Dokumentation das wichtigste, um Haftung zu vermeiden. Wenn ich dann noch den Bedarf richtig ermittele und auch auf andere Produkte als die BU-Versicherung eingehe, kann mir nix mehr passieren. Keine Angst.

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