Der Name der gekauften Maklerfirma kann einen wichtigen Beitrag zur „Wahrnehmenserhöhung“ leisten. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.12.2016 um 08:51
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Der alte Name ist noch da. Aber die Firma gehört längst jemand anderem. Das ist bei einer amerikanischen Ketchup-Sorte genauso wie bei einigen edlen Automarken. Was bewegt Makler, die eine andere Maklerfirma gekauft haben, deren „alten“ Namen zu behalten? Die Risiken und Chancen einer Umbenennung der Maklerfirma, erläutert Unternehmensberater Peter Schmidt in seiner Kolumne.

Der Name der gekauften Maklerfirma kann einen wichtigen Beitrag zur „Wahrnehmenserhöhung“ leisten, wie das der Marketingexperte Björn Petersen von maklerhomepage.net bezeichnet. Nach Petersens ist inzwischen die digital Wahrnehmung weitaus höher einzuschätzen als die der klassischen Formen der Markenbildung.

„Das liegt insbesondere am geänderten Suchverhalten der Verbraucher, die – auch bei Empfehlungen aus dem direkten Umfeld – zunächst einmal online nachschauen, was für Service- und Beratungsleistungen bei einem Makler angeboten werden und wer das eigentlich als Person ist“, schilderte Petersen während der diesjährigen John-Vermittlerfortbildung seine Erkenntnisse bei der Markenbildung für Maklerfirmen.

Gründe für einen neuen Firmennamen nach Besitzerwechsel

Natürlich gibt es auch mannigfaltige Gründe dafür den Firmennamen nach einem Verkauf zu wechseln. Das beginnt damit, dass der Verkäufer einer Maklerfirma seinen Namen nicht in den Händen eines neuen Besitzers sehen will. Dann werden die Namensrechte nicht mit verkauft. Auch aus Gründen einer negativen Reputation kann es aus Käufersicht sinnvoll sein, gleich den Namen mit zu wechseln.

Auch bei der Eintragung des Käufers ins Handelsregister kann es von Seiten der Behörde Einsprüche zur Beibehaltung des „alten“ Namens geben. In einigen Bundes-ländern muss man damit rechnen, dass besonders bei kleineren Maklerfirmen die Bindung an den bisherigen Inhaber so groß gesehen wird, dass die jeweilige Behörde auf einen neuen Namen oder eine Ergänzung des Firmennamens um den neuen Inhaber besteht.

Weitere Gründe für einen neuen Firmennamen möchte ich kurz zusammenfassen: Dazu gehören schon ursprünglich unpassende, komplizierter oder inzwischen überholte Firmennamen. Auch ein Firmenname, der früher regional geeignet war, der aber nun für eine bundesweite oder internationale Expansion nicht mehr passt, sollte umbenannt werden.

Es gilt beim allem Pro und Contra für eine Umbenennung immer abzuwägen, welche Vor- und Nachteile sich aus den jeweiligen Maßnahmen ergeben. Auch emotionale Aspekte können dabei Bedeutung gewinnen. Nicht selten habe ich erlebt, dass der Verkauf einer Maklerfirma (oder auch eines Bestandes) nur erfolgreich abgewickelt werden konnte, weil der Verkäufer seinen Namen als „Denkmal“ erhalten wollte.

Risiken und Chancen einer Umbenennung der Maklerfirma

Wenn es um die Frage Beibehaltung oder Umbenennung für eine Maklerfirma geht gilt es damit verbundene Risiken zu prüfen und sich für die jeweils stärkere Marke zu entscheiden. Das gilt in erster Linie für die Risiken, die sich für die Kundenbindung bei einer Umbenennung ergeben können.

Grundsätzlich mögen Kunden Veränderungen in der Betreuung und bei Ansprechpartnern eher nicht. Auch Mitbewerber reagieren sofort, wenn es bei einem Makler wesentliche Veränderungen beim Inhaber oder in der Namensgebung gibt. Schnell machen negative Schlagzeilen und Gerüchte die Runde, die oft nur einen geringen Wahrheitsgehalt haben.

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