Es muss ja nicht immer so aussehen: Vereinbaren Maklerunternehmen und Mitarbeiter klare Regeln für das Arbeiten außerhalb des Büros, können beide Seiten davon profitieren. © picture alliance/Federico Gambarini/dpa
  • Von Peter Schmidt
  • 26.08.2019 um 17:00
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Die Fahrzeiten in die Firma sind vielfach grauenhaft lang. Zum Glück kommt das mobile Arbeiten endlich auch in der Versicherungswirtschaft voran. Wie das speziell für Mitarbeitern von Maklerfirmen konkret funktionieren kann, erklärt Unternehmensberater und Kolumnist Peter Schmidt an einem Praxisbeispiel aus dem Stuttgarter Raum. Ob mobiles Arbeiten glücklich(er) macht und wie es um den Versicherungsschutz im Homeoffice bestellt ist, erfahren Sie hier.

Aus Sicht von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kann aber auch der Weg zum Kaffeeautomaten oder zur Toilette im Bereich des mobilen Arbeitens zum Problem werden. In verschiedenen Medien wurde inzwischen auf den Fall einer Arbeitnehmerin aus Rheinland-Pfalz verwiesen, die im eigenen Haus einen Unfall erlitt, als sie sich etwas zu trinken holen wollte und vom Weg aus dem Arbeitszimmer in die Küche stürzte.

Das Bundessozialgericht entschied, dass es sich hier um keinen Arbeitsunfall handelt (B2 U5/15R). Im Urteil heißt es: „Die Klägerin befand sich zum Unfallzeitpunkt nicht auf einem Betriebsweg. Sie ist auf dem Weg von der Arbeitsstätte zur Küche und damit in den persönlichen Lebensbereich ausgerutscht. Diesen Weg hat sie nicht zurückgelegt, um ihre versicherte Beschäftigung auszuüben, sondern um Wasser zum Trinken zu holen.“ 

Natürlich ist hier der Gesetzgeber zur Nachbesserung gefordert. Das Bundesarbeits-ministerium steht vor zwei Aufgabenkomplexen. Zum einensoll es ein Recht auf mobiles Arbeiten geben. Schätzungen gehen davon aus, dass sich zirka vierzig Prozent aller Arbeitsplätze für mobiles Arbeiten – zumindest theoretisch – eignen würden.  Die anhaltenden Diskussionen um Klimawandel, Umweltbelastungen durch Individualverkehr sowie die Unternehmerinteressen zur Senkung von Kosten werden deshalb das Thema mobiles Arbeiten befördern.

Zum anderen sind aber auch die mit mobilem Arbeiten verbundenen rechtlichen Fragen besser zu regeln. Man kann also gespannt sein, ob und mit welchen Inhalten das sogenannte Homeoffice-Gesetz kommen wird. Im Koalitionsvertrag ist es zumindest avisiert.

Fazit

Die technischen Möglichkeiten der mobilen Arbeit von Mitarbeitern von Maklerfirmen können für beide Seiten viele Vorteile bringen. Sie stellen auch eine Teilhabe von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern an den Möglichkeiten und Vorteilen der Digitalisierung dar.

Bereits eine zeitweise Arbeit im Homeoffice spart für Arbeitnehmer Zeit und Fahrkosten, erhöht die Flexibilität für alle Seiten und fördert den Lebenswert für die Betroffenen und deren Familien. Das entsprechende Knowhow kann durch externen Wissenstransfer angeeignet werden.

Makler als Arbeitgeber können von motivierten Mitarbeitern, teilweise sinkenden Kosten, mehr Flexibilität in der Erreichbarkeit und besseren Kundenservices profitieren. Natürlich muss die Möglichkeit des mobilen Arbeitens auch zu den betrieblichen Erfordernissen passen und durch innerbetriebliche Regelungen und rechtliche Rahmenbedingungen begleitet werden.

Der Blick hinter die Kulissen von Advertum beim Thema Digitalisierung und mobiles Arbeiten kann weitere Makler ermutigen – dem Vorstand Jörg Hofmann herzlichen Dank für den Blick hinter die Kulissen.

Beispiele wie dieses zeigen, wie es gehen kann. Von IT-Konzernen wie HP kann man aber auch lernen, dass ausufernde „Heimarbeit“ von Entwicklern auch Kehrseiten beim Teamgeist oder der gewünschten Innovationsfreude haben kann. Dem kann der inspirierte Makler nun von Beginn an gegensteuern.

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Peter Schmidt

Dr. Peter Schmidt ist seit 2013 Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching in Berlin und als Experte für Strategie- und Prozessberatung für Versicherer, Maklerpools, Vertriebe und Makler tätig.

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