4.150 Beschwerden reichten Kunden der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK im Jahr 2015 ein. 2016 sind es bisher 3.836 Beschwerden. © SBK
  • Von Redaktion
  • 12.12.2016 um 08:41
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Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK hat Zahlen zu Kundenbeschwerden, Widersprüchen und Sozialgerichtsverfahren veröffentlicht. Sie will damit zu mehr Transparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitragen. Dementsprechend fordert sie nun auch alle andere Krankenkassen auf, diese Zahlen publik zu machen.

Im Jahr 2016 gingen bei der SBK bislang 3.836 Beschwerden von Kunden ein. Im Verhältnis zur Versichertenzahl von 1.045.117 (Stand: 30. September 2016) entspricht das einer Beschwerdequote von 0,37 Prozent. Im Vorjahr hatten SBK-Kunden 4.150 Beschwerden eingereicht (Quote: rund 0,40 Prozent). In 75 Prozent der Fälle erhielten die Kunden innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung, heißt es von der SBK. Dabei fasst die SBK den Begriff Beschwerde weit: So gilt beispielsweise schon die Abbestellung des Kundenmagazins als Beschwerde.

Bei einem Widerspruch ist das eindeutiger geregelt. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Zahl und Bearbeitung der gegen sie eingereichten Widersprüche zu erfassen und einmal jährlich über den GKV Spitzenverband an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu melden.

Bei der SBK wurden 2015 insgesamt 660 Widersprüche eingereicht (542 Widersprüche aus dem Bereich der Krankenversicherung und 118 Widersprüche aus dem Bereich der Pflegeversicherung). Die Entscheidungen werden nach Widerspruchseinlegung zuerst von internen Spezialisten der SBK fachlich überprüft. Kann eine Entscheidung zugunsten des Kunden geändert werden, erfährt er das sofort. Bleibt es bei der getroffenen Entscheidung, wird der Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

175 Klagen vor Sozialgerichten

Dieser Ausschuss besteht bei der SBK aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und drei Vertretern der Versicherten. 2015 hat der Ausschuss über 547 Widersprüche beraten: In 540 Fällen, also in knapp 99 Prozent der Fälle, blieb es bei der ursprünglichen Entscheidung.

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