Heinz Lanfermann, Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung © picture-alliance/ ZB | Nestor Bachmann
  • Von Andreas Harms
  • 10.02.2023 um 11:26
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Die Beschwerdequote in der privaten Krankenversicherung stieg im vergangenen Jahr zwar leicht, blieb jedoch trotzdem sehr gering, meldet der dafür zuständige Ombudsmann. Aber wenn es mal zur Sache ging, dann meistens wegen der Beiträge. Woran der Bundesgerichtshof nicht ganz unschuldig ist.

Wenn sich privat Krankenversicherte im vergangenen Jahr beim Ombudsmann beschwert haben, ging es meistens um die Beiträge. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht hervor, den der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Heinz Lanfermann, vorgelegt hat. Demnach drehten sich 39 Prozent der Beschwerden über Krankenvollversicherungen entweder generell um die Höhe der Beiträge oder speziell darum, dass Versicherer sie erhöhten. Bei weiteren je 11 Prozent ging es um die Frage, ob eine Behandlung medizinisch nötig sei oder nicht, und um Gebühren.

Auf private Voll-, Zusatz- und Pflegeversicherungen zusammen bezogen, zog die Zahl der eingereichten Beschwerden um 6,4 Prozent auf 6.429 an. Das muss man mit der Zahl der Verträge ins Verhältnis setzen – die liegt laut Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) bei 46,4 Millionen. Damit hat sich lediglich einer von 7.200 Versicherten beim Ombudsmann beschwert. Das ist eine Quote von 0,01 Prozent.

Man kann die Zahlen jedoch noch weiter aufdröseln. Denn von den 5.694 anschließend angenommenen Anträgen bezogen sich 4.580 auf Krankenvollversicherungen. Dort beträgt die Gesamtzahl der Verträge 8,7 Millionen. Macht eine – immer noch sehr geringe – Beschwerdequote von 0,05 Prozent.

Bei den Anfragen zum Thema Beiträge ging es laut Bericht meistens darum, dass Versicherte fürchteten, sich die Prämien nicht mehr leisten zu können. Also baten sie um Auskünfte, wie man Beiträge senken oder günstige Alternativen zum laufenden Tarif finden könnte. Einen bedeutenden Einfluss schreibt der Ombudsmann einigen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) seit 2020 zu. Der hatte manche Praktiken zu Beitragserhöhungen infrage gestellt und damit Klärungsbedarf ausgelöst. Außerdem hatte eine Rechtsanwaltskanzlei kurz vor Jahresende 1.300 Schlichtungsanträge zu dem Thema eingereicht – laut Ombudsmann ein außergewöhnlicher Vorgang.

Ebenfalls bemerkenswert ist die enorm geringe Abschlussquote. 4.289 beendete Schlichtungsverfahren meldete der Ombudsmann für 2022. Bei 3.094 konnte er jedoch nicht oder nur teilweise schlichten. Das sind fast drei Viertel. Bei 918 einigte man sich, und bei den restlichen 277 beendete der Antragsteller das Verfahren vorzeitig.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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