Hoch motiviertes junges Talent. Der Schutz vor Berufsunfähigkeit sowie auch Altersarmut sollte jetzt ein Beratungsthema sein. © freepik.com/lookstudio
  • Von Oliver Lepold
  • 18.05.2022 um 11:26
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Wer berufsunfähig wird, kann oftmals seine Altersvorsorge nicht mehr bedienen. Dabei gibt es mit der Beitragsbefreiung einen kostengünstigen Zusatzschutz vor Altersarmut. Maklerinnen und Makler müssten diesen lediglich konsequent im Beratungsgespräch ansprechen. Woran es da noch hapert.

Wer zu Beginn seines Berufswegs die ersten Schritte in der Arbeitswelt unternimmt, verfügt in der Regel über begrenzte Mittel. Zumal sich Berufsanfängerinnen und -anfänger häufig erst einmal Wünsche erfüllen, die sie sich zuvor nicht leisten konnten. In einer ganzheitlichen Beratung steht verständlicherweise das größte Risiko der Arbeitskraftabsicherung ganz oben auf der Liste. Die junge Zielgruppe entscheidet sich oft für eine BU-Versicherung und hat dann kaum noch weiteres Geld für die Altersvorsorge übrig. Zudem ist ein Großteil der jungen Kundschaft auch der Ansicht, dieser Punkt habe noch viel Zeit.

Viele Produktanbieter bieten eine Kopplung von Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung an, die jedoch immer wieder als unflexibel kritisiert wird. Das Credo: In finanziellen Notlagen könne das Kombi-Produkt nicht mehr bedient werden und es drohe der Verlust beider Komponenten. Diese pauschale Kritik gilt jedoch nicht mehr als zielführend, da sich viele Produkte entkoppeln lassen und großzügige Regelungen für sogenannte Beitragsferien enthalten. Die Kopplung hat zudem einen entscheidenden Vorteil, wenn sie eine sogenannte Beitragsbefreiung enthält.

Altersvorsorge kann nicht aus BU-Rente bedient werden

Dann nämlich übernimmt der Versicherer neben der BU-Rente auch die Altersvorsorge-Beiträge im BU-Leistungsfall. „Die durchschnittlich versicherte BU-Rente in Deutschland liegt bei rund 1.000 Euro im Monat. Davon kann man sicher nicht die gewünschte Altersvorsorge aufbauen“, sagt Steffen Liebig, Experte für BU-Versicherungen bei Standard Life. Der Experte bedauert, dass die Themen Arbeitskraftabsicherung und Altersvorsorge in vielen Beratungsgesprächen immer noch dogmatisch getrennt werden. Den Kundinnen und Kunden drohe dann im BU-Fall die Armutsfalle im Alter.

„Viele Beraterinnen und Berater haben Angst vor der Gesundheitsprüfung, sprich dem damit verbundenen Aufwand und dem Risiko, dass die Verträge letztendlich nicht zustande kommen“, nennt Liebig einen weiteren Grund dafür, dass das Thema Beitragsbefreiung nicht flächendeckend auf der Beratungsagenda insbesondere bei der jungen Zielgruppe steht. Die Angst, ohne Vertragsabschluss zu beraten, sei leider nicht ganz unberechtigt, da nur rund 78 Prozent der BU-Anträge ohne Zuschläge oder Ausschlüsse angenommen werden. „Das schreckt viele Beraterinnen und Berater ab. Um sie in diesem Punkt zu unterstützen, bieten wir den Einschluss der Beitragsbefreiung mit einer einfachen Gesundheitserklärung an“, erläutert Liebig den Lösungsansatz seines Hauses.

Großzügige Beitragsfreistellungen möglich

Klar ist, dass Kunden sehr preissensitiv reagieren. Jedoch fallen die Kosten für eine Beitragsbefreiung angesichts des gebotenen Schutzes in der Regel sehr gering aus. Zudem bieten viele Anbieter mittlerweile bei Zahlungsschwierigkeiten etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit sogenannte Beitragsferien von bis zu zwei Jahren an. In diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz auch ohne Beitragszahlung in vollen Umfang bestehen. Die Wiederaufnahme innerhalb dieser Frist ist dann ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Ein konkretes Zahlenbeispiel macht die Vorteile plakativ: Ein heute 30-jähriger Anwalt, der einen Vorsorgevertrag mit Beitragsbefreiung abschließt und zusätzlich mit einer 5-prozentigen Passiv-Dynamik einen zukünftigen Verdienstausfall absichert, kann bei 6 Prozent Wertentwicklung im Alter von 67 Jahren mit rund 418.236 Euro Kapital rechnen. Der Vertrag würde insgesamt mit 400 Euro im Monat bespart. Es wären also 400 Euro plus 5 Prozent Dynamik im Leistungsfall versichert. Möchte man dasselbe Ergebnis für den 30-jährigen Kunden ohne Beitragsbefreiung erzielen, läge die Sparrate bei 378 Euro im Monat. Der Unterschied in der Sparrate liegt in diesem konkreten Beispiel bei lediglich 22 Euro im Monat. Das erscheint überschaubar angesichts einer Leistung in Höhe von rund 120.000 Euro im Ernstfall.

Das Beste aus zwei Welten zusammenführen

Beide Komponenten müssen dabei nicht zwingend aus einem Haus sein. „Es spricht nichts dagegen, zwei Produktanbieter einzusetzen. Das erlaubt es, sich Partner zu suchen, die in den einzelnen Segmenten besonders stark sind – einen etwa, der Experte für das Thema Beitragsbefreiung ist, zusammen mit einem anderen Anbieter, der seinen Schwerpunkt in der selbstständigen BU-Rente hat“, betont Liebig. Alternativ könnte man natürlich auch die 400 Euro unseres Beispiels oben zusätzlich als Versicherungssumme in einem BU-Vertrag versichern, das wird allerdings sehr viel teurer.

 

Die Frage, was mit den Beiträgen zur Altersvorsorge im Fall der Berufsunfähigkeit passiert, gehört daher zwingend und prominent in jede Altersvorsorgeberatung. Denn gerade bei jungen Menschen deckt die vereinbarte BU-Rente die ausbleibende Gehaltssteigerung im Lauf des Erwerbslebens nicht ab. Daher sollten sich Maklerinnen und Makler mit dem Thema Beitragsbefreiung in Verbindung mit einer passiven Dynamik im Leistungsfall näher beschäftigen und auf die modernen Produktlösungen des Marktes zurückgreifen.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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