Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, nimmt an einer Sitzung des Bundeskabinetts teil: Der Minister möchte Betriebsrentner entlasten. © picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
  • Von Redaktion
  • 12.02.2019 um 17:53
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:35 Min

Betriebsrentner sollen ab 2020 nur noch den einfachen Satz zur Krankenversicherung zahlen müssen und entlastet werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor. Den Krankenkassen schmeckt das Vorhaben allerdings nicht ganz, und auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten erhebt Einspruch. Über das Thema hat der MDR am Dienstagabend berichtet.

Die mögliche Abschaffung der Doppelverbeitragung in der betrieblichen Altersversorgung nimmt Formen an. Ende Januar dieses Jahres legte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor (wir berichteten). Betriebsrentner sollen ab 2020 dann nur noch den einfachen Satz zur Krankenversicherung zahlen und nicht mehr den Teil, den während einer Beschäftigung der Arbeitgeber übernimmt.

Damit würden jedoch rund 3 Milliarden Euro Einnahmen für die Krankenversicherung wegfallen – und das will Spahn zum überwiegenden Teil aus Steuermitteln ausgleichen. 2,5 Milliarden Euro sollen es wohl sein. 500 Millionen Euro sollen die Krankenkassen übernehmen.

Der GKV-Spitzenverband sieht bei der Reform den Steuerzahler in der Pflicht: „Grundsätzlich begrüßt der GKV-Spitzenverband die Gesetzespläne zur Halbierung der Beiträge auf Betriebsrenten. Warum nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums allerdings die damit einhergehenden Beitragsausfälle von rund 3 Milliarden Euro jährlich nicht vollständig über Steuerzuschüsse kompensiert werden sollen, ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar“, teilte der Verband auf Anfrage des MDR-Magazins „Umschau“ mit.

>>> Zum MDR-Bericht geht es hier

Das Bundesgesundheitsministerium will nach MDR-Informationen teilweise auch die Beitragszahler der Krankenversicherungen zur Finanzierung heranziehen: „Es sollte zu einer fairen Aufteilung der Lasten kommen. Sie darf nicht allein zulasten der Beitragszahler gehen“, so die Antwort des Ministeriums gegenüber der „Umschau“.

Eine komplette Beitragsfreiheit oder gar eine Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge sind nach derzeitigem Stand nicht geplant. „Eine vollständige Rückabwicklung des Gesetzes würde die gesetzliche Krankenversicherung erheblich belasten und deutliche Beitragssatzanhebungen für Versicherte und Arbeitgeber zur Folge haben“, heißt es aus dem Ministerium weiter. „Sofern den betroffenen Versorgungsbeziehern seit 2004 alle Beitragszahlungen erstattet würden, die über den hälftigen Beitragssatzanteil hinausgehen, wäre für den Zeitraum 2004 bis 2018 mit Erstattungen in Höhe von rund 40 Milliarden Euro zu rechnen. Das ist nicht finanzierbar.“

An diesen Zahlen zweifelt der Interessensverein der Direktversicherungsgeschädigten allerdings, berichtet der MDR weiter. „Wir glauben, dass die Zahl von 40 Milliarden Euro Krankenkasseneinnahmen durch Direktversicherer zu hoch gegriffen ist. Klar, dass bei dieser Summe jeder denkt: Das kann man nicht zurückzahlen. Außerdem würde das bedeuten, dass uns Direktversicherungsgeschädigten 40 Milliarden Euro gestohlen wurden“, so der Bundesvorsitzende Gerhard Kieseheuer gegenüber der Umschau-Redaktion.

Nach unveröffentlichten Berechnungen des Vereins seien eher zwischen 8 und 11 Milliarden Euro durch die doppelte Verbeitragung eingenommen worden.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort