Die Erstklässler Paul Lenonie und Amara (von links) wollen die Straße vor der Matthias-Claudius-Schule in Berlin überqueren. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 30.08.2016 um 09:47
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Dieser Tage werden die I-Dötzchen eingeschult. Und jedes Jahr das gleiche Lied: Berichte zum Thema „Welche Versicherungen Schüler wirklich brauchen“ und dabei der Hinweis: Liebe Eltern, Vorsicht vor den Versicherungsvermittlern! Die wollen Eure Sorgen nur für den eigenen Gewinn ausnutzen. Versicherungsmakler Hubert Gierhartz kann es nicht mehr hören, und die Vorschläge der Verbraucherschützer für eine geeignete Absicherung ebenso wenig. In seinem Kommentar geht er darauf ein, welche Policen wirklich sinnvoll sind.

Schwere Krankheiten: Jährliche erkranken rund 1.800 Kinder an Krebs. Wie viele andere schwere Krankheiten Kinder dauerhaft schädigen, müsste recherchiert werden.  Solche Erkrankungen führen zu extremen Belastungen in den Familien. Wenn dann auch noch das Geld knapp wird, Krankenhausbesuche, Arbeitsausfall  und so weiter ist diese schreckliche Lage kaum zu bewältigen.

Die Entscheidung, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, liegt einzig und allein bei den Eltern. Erkrankt das Kind – hier sind auch psychische Erkrankungen  zu beachten – wird das Kind im Arbeitsleben keinen Versicherungsschutz gegen dieses Risiko finden.

Haftpflicht hat nichts mit dem Alter zu tun

Was die Haftpflichtversicherung mit der Einschulung zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. Eine Haftpflichtversicherung hat nichts mit dem Alter, Geschlecht und Familienstand zu tun. Will der Verbraucher nicht riskieren, dass er durch einen von ihm verursachten Großschaden ruiniert wird, wird er zu keinem Zeitpunkt auf eine private Haftpflichtversicherung verzichten können.

Aber hier wieder ein nicht nachvollziehbarer Rat. Achten sie darauf, dass die Deliktunfähigkeit mit eingeschlossen ist. In der Regel werden  Kinder im Alter von sechs Jahren eingeschult. Deliktunfähig sind Kinder bis einschließlich dem siebten Lebensjahr. Ausnahme gibt es im fließenden Straßenverkehr, hier gilt bis einschließlich des zehnten Lebensjahr.

Ausfalldeckung ist sehr wichtig

Auf die wichtige Ausfalldeckung im Haftpflichtversicherungsvertrag wird nicht hingewiesen. Hier leistet der Versicherer, wenn der Verursacher eines Schadens nicht versichert ist, und auch selbst nicht finanziell in der Lage ist, den Schaden zu regulieren. Bei einem kleinen Schaden keine Existenz bedrohende Situation. Was ist aber, wenn ein Kind durch einen Dritten so verletzt wird, dass es dauerhaft geschädigt ist? Keine Unfallversicherung, nicht auf dem Schulweg  und keine Ausfalldeckung.

Die Ausfalldeckung sollte insofern erweitert sein, dass der Versicherer auch leistet, wenn ein nicht versicherter Wagen den Schaden verursacht hat. Täglich sind rund 80.000 nicht versicherte Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs. Glück, wenn ich von solchen Zeitgenossen nicht geschädigt werde.

Nun liebe mündige Eltern, entscheiden Sie selber, welchen Versicherungsschutz Sie für Ihre Kinder haben wollen.

Über den Autoren

Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.

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