Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement AG und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG verantwortlich für den Bereich Neugeschäft und Produktmanagement Leben. © HDI
  • Von Lorenz Klein
  • 28.04.2023 um 13:47
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Er sei „sehr zuversichtlich für die Zukunft der bAV“, sagt HDI-Leben-Vorstand Fabian von Löbbecke im Vorfeld des HDI bAV-Expertenforums 2023. Wie es um die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland steht, was er vom Ruf nach einer Standard-bAV und abgesenkten Garantien hält, verrät er uns im Interview. Und, ach ja, was macht eigentlich das Sozialpartnermodell?

Bei immer neuen oder geänderten Verwaltungsanweisungen, wie Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen, arbeits- und steuergerichtlicher Rechtsprechung und vielem mehr, ist es schon eine Herausforderung, auf dem Laufenden zu bleiben und die Anweisungen, in bestehenden und neu einzurichtenden Versorgungswerken zu berücksichtigen. Auch der Gesetzgeber wird nicht müde, die bAV unnötig zu verkomplizieren – nehmen Sie nur einmal das Thema Nachweisgesetz mit seiner vollkommen überholten Schriftformerfordernis.

Aber natürlich ist auch die Inflation ein Thema. Um diese ansatzweise zu kompensieren, benötigt man die Möglichkeit einer chancenorientierten Kapitalanlage. Denn trotz steigender Zinsen reichen diese längst nicht aus, um die Inflation gegenwärtig auszugleichen. Hier benötigt der Vermittler Produkte, die den Spagat zwischen attraktiver Rendite und der Erfüllung arbeitsrechtlicher Spielregeln gewährleisten.

Kurzum: Insgesamt ist der Vermittler gut beraten, wenn er sich laufend in der bAV weiterqualifiziert und sich an Produktgeber hält, die ein attraktives und rechtssicheres Produktportfolio vorweisen können und guten Vertriebs-Support liefern. So wie der HDI.

Über viele Jahre galt die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) im Rahmen der Direktversicherung als Maß aller Dinge. Das ist vorbei. Die BZML als Art der Zusage wurde unlängst von der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) abgelöst. Auch wenn Sie kein Anwalt sind: Wie ordnen Sie die rechtlichen Fallstricke ein, die Vermittler auf dem Terrain der BOLZ womöglich drohen? Und welche Chancen eröffnen sich im Gegenzug in der Produktwelt?

Fangen wir mit den Chancen an. Diese habe ich schon bei der vorherigen Antwort anklingen lassen. Für eine auskömmliche Altersversorgung ist es wichtig, eine möglichst hohe Rendite erzielen zu können. Das war in den letzten Jahren mit der am Markt üblichen 100-Prozent-Bruttobeitragsgarantie nicht ansatzweise möglich. Und auch heute, wo der Zins wieder zurückgekommen ist, kann man mit festverzinslichen Anlagen keine großartige Rendite erzielen, die die gegenwärtige Inflation annährend ausgleicht. Es ist also ein chancenorientiertes Investment nötig, welches mit reduzierten Garantien einhergeht.

Und die Formel scheint ganz einfach zu sein: je weniger Garantie, desto mehr kann ich in chancenorientierte Anlagen investieren, desto höher ist meine Rendite. Aber Chancen werden eben auch mit Risiken erkauft. Und man darf den Bogen in der bAV nicht überspannen: Es gibt arbeitsrechtliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine beitragsorientiere Leistungszusage eine beitragsorientiere Leistungszusage (BOLZ) ist.

Man kann die Garantie nach unserer Auffassung also nicht beliebig absenken, womöglich auf null. Dies geht nur in der reinen Beitragszusage. Es gibt keine gesetzliche Regelung und kein höchstrichterliches Urteil, das klar beschreibt, in welchem Maße ein Beitragserhalt garantiert sein muss, damit eine BOLZ noch als BOLZ anerkannt ist. Es ist inzwischen aber die wohl herrschende Meinung, dass bei der BOLZ keine Bruttobeitragsgarantie vorhanden sein muss, wie dies die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) fordert – und was der Grund für deren weitgehendes Aussterben ist.

Seite 3: „Ja, dem Sozialpartnermodell ist wirklich eine schwere Geburt beschieden“

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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