Fabian von Löbbecke ist Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement AG und Leiter Fachbereich bAV bei der HDI Lebensversicherung in Köln. © HDI/Christian Daitche
  • Von Lorenz Klein
  • 26.05.2021 um 15:22
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 04:25 Min

Wie geht es mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Wahljahr 2020 und danach weiter? Und was bedeutet die Senkung des Höchstrechnungzinses in der Lebensversicherung für Menschen mit einer bAV? Darüber spricht Fabian von Löbbecke, bAV-Chef der HDI Lebensversicherung, im Interview – und sagt, wie Politik und Vermittler die bAV weiter voranbringen können.

Welche Vertriebschancen in der bAV bieten sich Maklern in diesen unübersichtlichen Zeiten eigentlich noch? Kann das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hier immer noch für wichtige Impulse sorgen?

Davon bin ich absolut überzeugt, und zwar gleich aus drei wichtigen Gründen: Die bAV mit ihren staatlichen Förderoptionen ist nach wie vor der effizienteste Ansatz zum Aufbau einer bedarfsgerechten und verlässlichen Versorgung. Das haben wir anhand von wissenschaftlich fundierten Untersuchungen im Rahmen des Gutachtens von Professor Thomas Dommermuth anschaulich untermauert. Hier sind Renditen von bis zu 7 Prozent möglich – das schafft bei vergleichbarer Sicherheit langfristig kein anderes Vorsorgemodell. 

Zum Zweiten zündet das BRSG zum 1. Januar 2022 eine weitere Stufe. Alle bestehenden Entgeltumwandungen in Deutschland sind grundsätzlich mit 15 Prozent zu bezuschussen. Der ideale Aufhänger, um die Kundenbindung aufzufrischen und über eine Neu-Ordnung oder den Ausbau der bAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber nachzudenken.    

Zu guter Letzt bietet das BRSG attraktive Chancen, die bisweilen unterschätzt werden –beispielsweise die Geringverdienerförderung. In ihr steckt großes Potenzial, um staatlich subventionierte arbeitgeberfinanzierte bAV-Bausteine zu implementieren. Immerhin fallen über 16 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland unter die sogenannte Geringverdiener-Grenze von 2.575 Euro monatlich. Das Potenzial ist also riesig und die Beratung und der Verkauf sind einfach.

Warum?

Weil es sich um eine arbeitgeberfinanzierte bAV handelt, die der Fiskus mit 30 Prozent Zuschuss für den Arbeitgeber fördert. Hier ist also keine zeitaufwendige Einzelberatung der Arbeitnehmer erforderlich. Gelingt es, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, für seine Geringverdiener eine bAV einzurichten, ist dies nicht nur ein großartiges und verantwortungsvolles Signal für die Belegschaft und ein wertvoller Vorsorgebaustein. Es ist auch für den Berater ein Abschluss, der trotz der tendenziell niedrigen Beiträge des Einzelvertrages, in der Summe lukrativ ist. Und mal vom BRSG abgesehen: Fast die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland hat noch keine Zusage auf bAV. Das Potenzial für die bAV ist also riesig und in ihr stecken viele Möglichkeiten, um auch in der heutigen Zeit und in der Zukunft vertrieblich zu punkten.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort