- Von Sabine Groth
- 05.07.2024 um 12:58
Auch wenn die Direktversicherung im Mittelstand die beliebteste Lösung in der betrieblichen Altersversorgung ist, spielt die Direktzusage weiterhin eine Rolle. 26 Prozent der im Auftrag der ALH-Gruppe (Alte Leipziger-Hallesche Gruppe) befragten deutschen mittelständischen Kapitalgesellschaften mit 20 bis 500 Mitarbeitenden gaben an, diese Durchführungsform zu nutzen. Vorwiegend, aber nicht nur, für die Versorgung der Führungsetage. Jedes dritte Unternehmen, das Direktzusagen anbietet, setzt diese auch noch für neue Mitarbeitende ein.
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Die Finanzierung der daraus resultierenden Pensionsansprüche ist bei weitem nicht bei allen Firmen gesichert. Nur die Hälfte der Unternehmen mit Direktzusagen gab an, dass ihre Pensionsverpflichtungen voll ausfinanziert sind. Bei einem weiteren Viertel sind sie zu mehr als 50 Prozent gedeckt.
Bei einer Direktzusage trägt der Arbeitgeber selbst die Versorgungspflicht. Entsprechend muss er in der Bilanz Rückstellungen bilden beziehungsweise die Pensionsansprüche anderweitig decken. Als Instrument hierfür werden mit Abstand am häufigsten (71 Prozent) Rückdeckungsversicherungen eingesetzt. Treuhandmodelle und verpfändete Fondsdepots sind als weitere Insolvenzsicherungs- und Deckungsmodelle im Mittelstand zu finden.
Die ALH-Gruppe warnt, dass zu große Deckungslücken bei einem Unternehmensverkauf oder anderen Nachfolgeregelungen, die gerade in familiengeführten Unternehmen in den nächsten Jahren vermehrt anstehen, zum Problem werden können. Dieses Risiko werde von vielen nicht erkannt. Beratungsbedarf ist vorhanden.
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