Ein Industriekletterer wartet den Flügel eines Windrads. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 23.03.2016 um 11:36
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Die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist lohnend, aber auch komplex. Die Experten der Finanzberatung Bierl haben deshalb nach jahrelanger Erfahrung eine Vorgehensweise erarbeitet, die mögliche Klippen und Schwierigkeiten umschifft.

Schritt 5: Auswertung der Ergebnisse bei der Risikovoranfrage

Gemeinsam mit den Kunden werten die Bierls dann die Ergebnisse aus und prüfen, welche Versicherungsgesellschaften für infrage kommen. Idealerweise ist das mit einer normalen Annahme und ohne Ausschlüsse der Fall.

Schritt 6: Anschließend geht es an die Festlegung folgender Parameter des Vertrags:

•    Höhe der Absicherung (in der Regel maximal 80 Prozent des Nettogehaltes)
•    Laufzeit (bis 60, 63, 65 oder 67?)
•    Beitragsdynamik
•    Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall erwünscht?
•    Kombination mit Pflegerente erwünscht?
•    Leistungsbaustein „Gelbe Schein Regelung“ erwünscht?
•    Nachversicherungsoptionen?

Schritt 7: Vergleich der Versicherungsbedingungen

Nun geht es darum, aus den drei, vier oder fünf Unternehmen in der engeren Auswahl, den richtigen herauszufischen. Also heißt es Bedingungen vergleichen. Hat sich der Kunden dann für einen Anbieter entschieden, gehen die Experten den Antrag mit dem Kunden noch einmal durch und prüfen ihn.

Schritt 8: Versicherungsschein prüfen

Hat der Versicherer den Antrag angenommen, kommt noch der finale Blick auf den Versicherungsschein. Gibt es hier Unstimmigkeiten oder ist alles sauber? Wenn dann alles passt, ist das Prozedere abgehakt.

Einen Tipp haben die Experten noch: „Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, so verschieben Sie bitte nicht dringliche Arzttermine bis zur Zeit der Antragsstellung oder sogar Policierung des Vertrages. Selbst Diagnosen, welche auf Sie einen unscheinbaren Eindruck machen, können zu Problemen führen. Oder Sie bekommen einen Zufallsbefund (erhöhte Cholesterinwerte oder Bluthochdruck), welcher Ihnen vorher nicht bekannt war. Als Folge dessen kann ein Risikozuschlag erfolgen, welchen Sie vorher nicht gehabt hätten.“

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