Gruppenfoto beim „AfW Hauptstadtgipfel der Entscheider 2023“ in Berlin © AfW
  • Von Andreas Harms
  • 29.11.2023 um 13:26
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:30 Min

Wie geht es weiter mit der Riester-Rente, der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und vor allem: mit dem Provisionsverbot? Themen, die beim „AfW Hauptstadtgipfel der Entscheider 2023“, dem 20. Lobby-Treffen dieser Art, auf den runden Tisch kamen. Und bei dem sogar ein paar klare Aussagen fielen.

Einen entsprechenden Referentenentwurf soll es übrigens im ersten Halbjahr 2024 geben. In Kraft könnte das Gesetz Anfang 2025 treten. Und wenn sich die Parteien dabei so einig sind wie hier, sollte das auch kein Problem sein.

Die Zukunft der bAV

Hier nennt Brodesser in erster Linie einige Probleme, aber keine wirklichen Lösungen dazu. Zusammengefasst:

  • Das (inzwischen eh aufgeschobene) Generationenkapital der FDP ist zu klein, um die Rente zu stabilisieren oder gar zu retten
  • Das Sozialpartnermodell wird kaum genutzt
  • Die Frage, ob Selbstständige in die Sozial- und Rentenversicherung einzahlen müssen, ist nach wie vor ungeklärt

Immerhin eine klare Aussage liefert er zur bAV: Die soll für Geringverdiener zur Pflicht werden, und die Arbeitgeber sollen die Beiträge komplett zahlen.

Das Provisionsverbot

Es schwebt nach wie vor über der Branche, wie der AfW anmerkt. „Wir befürchten aufgrund einer schwammigen Formulierung im Entwurf zur Unabhängigkeit ein faktisches Provisionsverbot für Makler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Passus gestrichen oder klarer gefasst wird“, sagt Verbands-Vorstand Frank Rottenbacher. Ansonsten drohe jahrelange unklare Rechtslage, die erst im Nachgang durch Gerichtsurteile geklärt werden müsse.

Rückenwind bekommt er uneingeschränkt von der Union. „Ein Provisionsverbot für Makler machen wir nicht mit“, klärt Brodesser. Die Kritik nach dem Entwurf im Mai sei so laut gewesen, dass die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness ihre Vorschläge abgemildert habe. „Das nun vorgesehene Provisionsverbot für Execution-Only [Aufträge ohne Beratung, Anm. d. Red.] sehen wir aber auch kritisch“, fügt Brodesser hinzu, denn beratungsfreie Plattformen werden in diesem Fall künftig nicht mehr existieren.

In diesem Punkt vertritt Kollege Müller von den Grünen eine andere Meinung. Er befürwortet das Provisionsverbot für Execution-only-Aufträge und findet gut, dass für Versicherungsanlageprodukte schärfere Transparenzregeln gelten sollen. Nachschärfen müsse man es allerdings noch in den Sozialen Medien. Auch in der Welt der Finfluencer müsse erkennbar sein, welche Anbieter für die Inhalte verantwortlich sind. Außerdem wolle seine Partei weiter dafür eintreten, dass die Honorarberatung gestärkt wird. Wie sich Müller direkt zum Provisionsverbot äußerte, erwähnt der AfW nicht.

Aber eher allgemein sagt er: „Ich würde mir sehr wünschen, wenn wir es schaffen, das Kleinanlegerpaket im Rahmen dieser EU-Legislatur abzuschließen. Voraussetzung ist, dass wir Transparenz herstellen, qualitativ hochwertige Produkte anbieten und die finanzielle Bildung stärken. Nur so können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Kapitalmarkt gewinnen.“

Denn Müller teilt überhaupt nicht die Abneigung seiner Partei gegenüber den Aktienmärkten. Mangelnde finanzielle Bildung sei ein wesentlicher Grund, warum nur 18 Prozent der deutsche Verbraucher am Kapitalmarkt unterwegs sind, meint er. Im EU-Durchschnitt seien es 30 Prozent. „Finanzielle Verbraucherbildung sollte in allen Bundesländern, in allen Lehrplänen verankert werden. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir das mit der nationalen Finanzbildungsstrategie der Ampel ändern können“, so Müller.

autorAutor
Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort