Ein Handwerker. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 13.04.2016 um 14:15
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Verbraucherschützer sehen die Policen seit langem kritisch. Das Handwerk-Magazin empfiehlt seiner Klientel jedoch, Altverträge unbedingt weiterzuführen. Wer Geld braucht, hat andere Möglichkeiten.

Die niedrigen Zinsen machen den Lebensversicherungen zu schaffen. Viele Handwerker überlegen offenbar, sich ihre Police auszahlen zu lassen und ihr Geld anderweitig anzulegen. Dagegen spricht vieles, denn ältere Verträge bieten viele Vorteile. Viele weisen noch einen hohen Garantiezins von 3,5 oder sogar 4 Prozent aus. Auch wenn davon noch Kosten abgehen, garantieren sie damit einen Zins, den es in dieser Höhe heute nirgends mehr gibt. Hinzu kommt, dass alle Verträge, die 2004 und früher abgeschlossen wurden, steuerfrei sind. Bei höheren Versicherungssummen ist das ein großer Bonus. Daher empfiehlt das Handwerk-Magazin seinen Klienten, Altverträge unbedingt weiterzuführen.

Wer seinen Vertrag kündigt, erhält nur den sogenannten Rückkaufswert. Er ist in den ersten Jahren der Laufzeit sehr niedrig und liegt deutlich unter dem, was der Kunde bereits eingezahlt hat. Für Handwerker ist es besonders wichtig, ob die Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung enthält. Denn für sie ist das Risiko, ihrer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen irgendwann nicht mehr nachgehen zu können, besonders groß. Wer seinen Vertrag kündigt, verliert auch diesen Risikoschutz.

Bei finanziellen Engpässen braucht man eine Lebensversicherung ebenfalls nicht aufzugeben. Es gibt drei Alternativen: Der Kunde kann seine Lebensversicherung verkaufen, beleihen oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Der Verkauf einer Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt komme infrage, wenn das Geld dringend gebraucht wird. Denn der Verkauf bringt oft mehr als der Rückkauf über die Versicherung. Die Beleihung ist dagegen eine einfache Möglichkeit, wenn der Versicherte nur vorübergehend Geld benötigt. Dafür nimmt der Kunde ein Darlehen auf, das mit der Police besichert wird.

Um die Zahlungen vorübergehend auszusetzen, gibt es noch andere Kniffe. Die Beiträge können einerseits für einen bestimmten Zeitraum gestundet werden oder sie werden andererseits aus Überschüssen bezahlt, wenn die Police schon über einen längeren Zeitraum läuft. Eine Beitragsfreistellung ist erst möglich, wenn eine bestimmte Mindestversicherungssumme erreicht ist. Die Höhe legt jeder Versicherte in seinen Vertragsbedingungen individuell fest. Ist diese Summe noch nicht erreicht, hat der Kunde noch eine Alternative: Er kann seine Versicherungssumme senken und somit die Beiträge deutlich reduzieren. Damit sinken allerdings auch die Leistungen aus eingeschlossenen Zusatzversicherungen.

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