Die Bedürfnisse der Rentnergenerationen ändern sich. © Panthermedia
  • Von Oliver Lepold
  • 10.07.2019 um 12:10
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Sogenannte Whole-Life-Tarife mit lebenslanger Laufzeit haben sich in der Branche noch nicht überall durchgesetzt. Dabei bieten sie gegenüber traditionellen Tarifen mit begrenzter Laufzeit viele Vorteile für die private Altersvorsorge. Pfefferminzia klärt auf.

Laufzeittarife waren lange Zeit bei Rentenversicherungen der Standard in der Altersvorsorge. Mit 65 Jahren wurde in der Regel die Ablaufleistung fällig und den nicht verbrauchten Teil konnte der Kunde problemlos wieder angelegen, denn die Auszahlung war steuerfrei. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 ist das nicht mehr der Fall. Nun werden Erträge aus Lebens- und Rentenversicherungen über die 12/62-Regelung im Halbeinkünfteverfahren versteuert. Bei hohen Ablaufleistungen gerät man schnell in den Spitzensteuersatz. Wird der Vertrag früher gekündigt, fällt sogar Abgeltungssteuer an.

Als Alternative bieten einige Versicherer Produkte mit einer lebenslangen Laufzeit an. „Bei den sogenannten Whole-Life-Tarifen wird beim Renteneintritt nur der benötigte Betrag entnommen oder verrentet und somit auch nur dieser versteuert. Das restliche Kapital bleibt ohne Wiederanlagekosten und zusätzlichen Aufwand im Vertrag investiert“, erläutert Guntram Overbeck, Leiter Produktmanagement Leben der Helvetia Versicherungen, das zugrundeliegende Konzept

Teilrenten und Teilauszahlungen möglich

Selbst wenn ein Kunde seinen Renteneintritt genau kennt, benötigt er zu diesem Zeitpunkt in den seltensten Fällen das komplette Kapital aus seiner privaten Rentenversicherung. „Eine Teilauszahlung ist vorteilhafter, weil wesentlich weniger Steuer bezahlt werden muss“, so Overbeck. Lebenslange Tarife weisen demnach einen Zinseszinsvorteil, einen Steuervorteil und einen Flexibilitätsvorteil auf, weil sich der Kunde nicht vorab festlegen muss, wann er Geld benötigt und wann er definitiv in Rente gehen wird. Bei einem Laufzeittarif muss der Kunde hingegen aufwändig eine neue Anlage suchen, die mitunter zu schlechteren Konditionen erfolgt und mit erneuten Kosten belegt sein kann.

Whole-Life-Tarife sind nur in der dritten Schicht der Altersvorsorge gesetzlich erlaubt, vertraglich muss zudem bei Rentenversicherungen ein definiertes Ablauf-Alter festgesetzt werden, zum Beispiel mit 87 Jahren. Dies kann jedoch im Rahmen einer Whole-Life-Police unkompliziert immer weiter nach hinten verschoben werden. Die Konzeption ist daher etwas erklärungsbedürftiger als Laufzeittarife, passt aber gut zu den veränderten Bedürfnissen künftiger Rentnergenerationen. So ist ein schrittweiser Übergang in den Ruhestand möglich, denn Teilentnahmen und Teilverrentungen sind unproblematisch durchführbar.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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