Alexander Siegmund (li.) und Fabian von Löbbecke © Constantin Ehrchen
  • Von Redaktion
  • 27.06.2019 um 09:00
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Das Konzept SMARTpension® verbindet die Vorteile einer traditionellen Unterstützungskasse mit jenen der kapitalgedeckten Versorgung. Entwickelt hat es Alexander Siegmund, Geschäftsführer der Rentenberatungskanzlei Kölner Pensionsmanagement GmbH. HDI liefert die Rückdeckungsversicherung. Im Interview erklären Alexander Siegmund und Fabian von Löbbecke, im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich, die Vorteile für Berater und ihre Kunden. Interessiert? Dann schnell zum Webinar am 5. Juli anmelden (s. Link zur Anmeldung auf Seite 2 unten).

Mit SMARTpension® bieten Sie eine neue bAV-Lösung über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse an. Welche Vorteile bietet eine Unterstützungskasse generell?

Fabian von Löbbecke: Die Unterstützungskasse ist einer von fünf möglichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie organisiert als unabhängige Versorgungseinrichtung die Versorgungszusage für Arbeitgeber und betriebliche Versorgungsleistungen für deren Arbeitnehmer. Zu ihren Besonderheiten zählt, dass sie die Möglichkeit bietet, auch größere Versorgungslücken effizient zu schließen, ohne steuerliche Deckelung und ohne die Bilanz des Arbeitgebers zu belasten. Dabei unterscheidet man kapitalmarktorientierte Unterstützungskassen, die Zuwendungen zum Aufbau der Versorgung frei investieren und rückgedeckte Unterstützungskassen, die die vom Arbeitgeber zugesagten Versorgungen in der Regel vollständig durch Versicherungen rückdecken.

Sie haben mit SMARTpension® ein neues Produktkonzept entwickelt. Wie ist dieses konkret konzipiert?

Alexander Siegmund: SMARTpension® kombiniert die beiden möglichen Finanzierungsformen so, dass die Vorteile maximiert und die Nachteile minimiert werden. In der Ansparphase fließen die Beiträge in die Rückdeckungsversicherung von HDI. Die Arbeitgeberbeiträge sind in nahezu unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei und voll als Betriebsausgaben abziehbar. Beiträge des Arbeitnehmers sind bis zu 4 Prozent der Renten-Beitragsbemessungsgrenze West von der Sozialversicherung befreit. Mit dem Eintritt in die Rente wechselt das Finanzierungssystem innerhalb der Unterstützungskasse und wird kapitalmarktorientiert. Die Ablaufleistung der Rückdeckungsversicherung wird von der Unterstützungskasse, dem Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e. V. (VdW), in Fonds investiert. Das VdW überweist als Rente monatliche Entnahmen aus dem Vermögen an den Arbeitnehmer.

Wie steht SMARTpension® im Leistungsvergleich zu konventionellen bAV-Lösungen da?

Siegmund: Arbeitnehmer erhalten mit SMARTpension® für einen definierten bAV-Beitrag 25 bis 50 Prozent mehr Rente als bei konventionellen bAV-Lösungen. Aus Arbeitgeberperspektive lässt sich eine gleich hohe Rente mit SMARTpension® bis zur Hälfte günstiger finanzieren als bei konventionellen bAV-Lösungen. Das gelingt, weil Unterstützungskassen realitätsnähere Rechnungsgrundlagen nutzen dürfen als Lebensversicherer und zudem in der Kapitalanlage freier als Lebensversicherer sind. Die Kalkulation geht von einer Lebenserwartung von 93 Jahren und einem Rechnungszins in Höhe von 2,5 Prozent in der Rentenphase aus.

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