Feuerwehrleute löschen einen Brand in einem Metallveredelungsbetrieb: Brände führen oft zu Betriebsunterbrechungen. © pa / dpa / DB Norbert Pree / Passauer Neue Presse
  • Von Jens Lehmann
  • 10.05.2023 um 11:01
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Betriebsausfälle zählen zu den gefährlichsten Ereignissen für jedes Unternehmen. Der Umsatz bricht weg, die Kosten laufen weiter. Ohne Betriebsunterbrechungsversicherung droht die Insolvenz.

Das Drama beginnt still und unbemerkt, an einem Wochenende: In einem Bekleidungsgeschäft im Bergischen Land nahe Köln platzt eine Rohrleitung. Bis ein Wachdienst den Schaden am Sonntagabend bemerkt, sind Teile des edlen Parkettbodens bereits ruiniert. Auch etliche Verkaufsregale und der Kassentresen haben Wasser gezogen und sind nicht mehr zu gebrauchen. Für die genaue Ortung des Rohrlecks und den materiellen Schaden von insgesamt rund 35.000 Euro stehen die Gebäude- und Inhaltsversicherung ein. Doch wegen der Reparatur- und Trocknungsarbeiten bleibt das Geschäft für acht Werktage geschlossen.

Durch die Betriebsunterbrechung entgehen der Eigentümerin Einnahmen in fünfstelliger Höhe, während die fixen Geschäftskosten weiterlaufen. Größter Ausgabeposten während der Zwangspause: die Gehälter des fünfköpfigen Verkaufsteams. Für das schon von der Corona-Pandemie gebeutelte Familienunternehmen geht die vorübergehende Schließung an die wirtschaftliche Substanz, denn es ist nicht vor einer ungeplanten Betriebsunterbrechung geschützt. Nur dank privater Reserven kann die Familie die drohende Insolvenz abwenden.

Schutzlose Kleinunternehmen

Doch im Falle einer Betriebsunterbrechung gelingt das längst nicht jedem Unternehmen. Je länger sie sich hinzieht, desto größer ist die Gefahr, dass die Firma untergeht. Rund ein Drittel der Unternehmen überlebt eine schwerwiegende Zwangspause langfristig nicht, obwohl Gebäude und Inventar ausreichend versichert sind. Denn insbesondere kleinere Betriebe stehen häufig ganz ohne Schutz gegen Betriebsunterbrechungen da.

Genaue Zahlen, wie viele Betriebe abgesichert sind, gibt es zwar nicht. André Kirsten, Leiter fachliches Produktmanagement Ge­werbe bei der Gothaer Allgemeinen, geht jedoch davon aus, dass höchstens jedes zweite Kleinunternehmen vor den finanziellen Folgen einer plötzlichen betrieblichen Zwangspause geschützt ist. Das Problem betrifft Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, aber auch Handwerker, Restaurants, Hotels und viele inhabergeführte Geschäfte. Manche wissen nicht, wie wichtig eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) ist. Andere unterschätzen das Risiko einer Betriebsunterbrechung und verzichten auf die Absicherung, um Geld zu sparen.

Leider am völlig falschen Ende. „Die BU gehört zu den wichtigsten Absicherungen jedes marktwirtschaftlich tätigen Unternehmens“, sagt Thomas Ottersbach, bei der Signal Iduna zuständig für Risikobewertung und Schadenprävention Sach-Industrie. Denn im Fall eines größeren Schadens am Gebäude oder an Produktionsmitteln ist es längst nicht damit getan, dass die Sachversicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz übernimmt.

Gerade die Folgen eines Sachschadens wiegen nämlich oft besonders schwer: Während die Welt für den Betrieb ganz oder teilweise stillsteht, erwirtschaftet das Unternehmen weniger oder gar keine Umsätze mehr. Doch unterdessen laufen die betriebsunabhängigen Kosten gnadenlos weiter, zum Beispiel zur Finanzierung von Gebäuden oder Maschinen, für Energie oder die Gehälter der Beschäftigten. „In einer solchen Situation stößt nahezu jedes Unternehmen schnell an seine finanziellen Grenzen.“

Wie sieht guter BU-Schutz aus?

Hier springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein. Sie ersetzt die durch den Sachschaden entgangenen Erträge und übernimmt die fortlaufenden Kosten, und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dazu zählen auch Ausgaben, die entstehen, um den Schaden zu begrenzen sowie „weitere Kosten, wie Vertragsstrafen bei ausbleibender Lieferung, Mehrkosten für Lagerung oder Kosten für Werbemaßnahmen zum Kundenerhalt“, erklärt Mario Schwarz, Produktentwickler Firmenkunden Sachversicherung bei der R+V Versicherung. Voraussetzung für die BU-Leistungen ist, dass der Schaden durch ein versichertes Ereignis eingetreten ist. Üblicherweise erstreckt sich der Deckungsumfang der BU auf Schäden durch Feuer und weitere Gefahren wie Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.

Für den je nach Betrieb passenden Schutz bieten die Sachversicherer BU-Produkte in zwei oder drei Abstufungen an, von der kleinen über eine mittlere bis hin zur großen Variante. Die Produkte unterscheiden sich in ihrem Leistungsumfang im Wesentlichen in der Deckungssumme. Die kleine BU ist üblicherweise an einen Basisvertrag gekoppelt, wie zum Beispiel eine Gebäude- oder Inhaltsversicherung. Sie lässt sich mit einem kleinen zusätzlichen Haken im Sachversicherungsvertrag abschließen und schützt vor den im Basisvertrag genannten Gefahren. Auch die BU-Deckung entspricht der Versicherungssumme der Sachversicherung.

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Jens Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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