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Dieb beäugt ein Portemonnaie, das im Auto liegt: Brechen Langfinger ins Auto ein und stehlen Gegestände, greift die Außenversicherung der Hausrat. © Freepik
  • Von Andreas Harms
  • 22.01.2024 um 13:28
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Liebgewonnene häusliche Gegenstände sind nur versichert, wenn sie auch wirklich zu Hause sind? Weit gefehlt. Die Außenversicherung kümmert sich, wenn dem Hausrat auch anderswo etwas passiert. Wobei man einige Feinheiten beachten muss.

Es geschieht in Würzburg, in einer nicht einmal wirklich üblen Gegend. Zwei 13-jährige Jungen haben sich zum Inlineskaten getroffen. In einer Pause bekommen sie Besuch von fünf weiteren Jugendlichen, allerdings etwas älter und – bewaffnet. Einer zückt ein Messer und nimmt den beiden Jungsportlern Geld und weitere Wertsachen ab. Nach dem Raub rennen die beiden in die Stadt zur Mutter des einen. Die zeigt die fünf Räuber bei der Polizei an.

Den Fall schildert der Versicherungsmakler Patrick Hamacher in dem Podcast „Versicherungsgeflüster“, den er zusammen mit seinem Kollegen Bastian Kunkel betreibt (die Episode gibt es hier). Und dann erklärt er das, was so vielleicht nicht jeder erwartet hätte: „Das Ganze ist tatsächlich ein Hausratfall gewesen“, stellt Hamacher fest und führt weiter aus: „Weil der Raub an Hausratgegenständen versichert ist, die man mit sich führt.“ Kleidung, Geld, das Ticket für die Straßenbahn.

An Eltern hat er allein deshalb eine Botschaft: „Sagt euren Kiddies, dass sie in solchen Fällen nicht einen auf Macker machen sollen. Geht stattdessen zur Polizei und erstattet Anzeige, denn der Schaden ist zumindest materiell versichert.“

In solchen Schadenfällen vor der Haustür greift nämlich eine spezielle Klausel, die inzwischen jede Hausratversicherung enthält: die Außenversicherung. Sie erweitert den Schutz auf Hausrat, den man außerhalb der eigenen vier Wände mit sich führt und vorher schon besessen hat (also keine Mitbringsel). Sei es auf Urlaubsreisen, beim Familienbesuch oder auch nur abends im Sportverein. „Sie leistet bei denselben Gefahren wie in der versicherten Wohnung, springt also bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ein“, erklärt die Marktmanagerin Marisa Reinhard von der Signal Iduna im hauseigenen Blog.

Die Grenzen der Außenversicherung

Dabei gelten jedoch ein paar Grenzen. So darf der Versicherte nur einen maximal festgelegten Zeitraum durchweg unterwegs sein. Üblich sind drei Monate, manche Premiumtarife gehen jedoch schon bis zwölf Monate hinauf. Dauert die Reise allerdings auch nur einen Tag länger, besteht für die gesamte Dauer kein Schutz mehr, wie Versicherungskaufmann Tobias Weßler in einem Beitrag für Bastian Kunkels Plattform „Versicherungen mit Kopf“ schreibt. Außerdem greifen bei Außenversicherungen spezielle Sublimits, die sich meist über einen Prozentsatz der Hausratversicherungssumme berechnen. Für Wertsachen und Bargeld gelten obendrein zusätzlich heruntergesetzte Limits, die man kennen sollte.

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Sehr unkompliziert kommt die Außenversicherung hingegen bei der Frage daher, wer alles versichert ist. Analog zur Hausrat gilt sie für alle Personen, die im Haushalt leben, also auch Lebenspartner und Kinder. Letztere sogar auf Klassenfahrt. Hinzu kommt ein besonderer Service: Die Außenversicherung gilt auch für Kinder, die für Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst vorübergehend in eine andere Wohnung ziehen. Und zwar auch für Wohngemeinschaften und ohne das oben erwähnte Zeitlimit – die Ausbildungszeit gilt automatisch als vorübergehend. Erst wenn der Sprössling dauerhaft einen eigenen Hausstand gegründet hat, ist dafür eine eigene Hausratpolice nötig.

Einige Unterschiede und Einzelheiten, wann die Außenversicherung zahlt und wann nicht, wirken mitunter reichlich verworren. Doch am Ende ergeben sie Sinn: So ist sie wie die normale Hausratversicherung ziemlich strikt daran gebunden, dass der Schaden in einem geschlossenen, oft sogar abgeschlossenen Raum eintritt. Wobei das auch nur so etwas Ähnliches sein kann, zum Beispiel Wohnwagen, Zugabteile und Schiffskabinen. Zelte allerdings nicht. Ebenfalls ausgenommen sind Feriendomizile, die den Versicherten selbst gehören. Für die muss eine separate Hausrat her.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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