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Ein Taschendieb klaut ein Smartphone aus dem Rucksack eines Unwissenden: Wann die Versicherung zahlt und wann nicht, weiß Bernd Kaiser con Cosmos Direkt. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 05.04.2017 um 12:00
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Bei vielen sind die Koffer schon fast gepackt, das Reisefieber ist da, der Osterurlaub naht. Egal ob Ski-Trip, Mallorca oder Städtereise – Taschendiebe und Co. gibt es überall. Und auch Einbrecher im Hotel sind in der Hochsaison keine Seltenheit. Aber wann zahlt die Versicherung? Die Antwort gibt’s hier.

Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage ist jeder zehnte Deutsche schon einmal im Urlaub beklaut worden. So kann aus der schönsten Zeit des Jahres schnell mal ein Alptraum werden – jedenfalls dann, wenn man nicht abgesichert ist. Aber wann leisten die Versicherer im Urlaub eigentlich genau?

Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei Cosmos Direkt, hat die Antwort: „Werden aus dem abgeschlossenen Hotelzimmer oder der Schiffskabine persönliche Gegenstände gestohlen, ersetzt im Regelfall die eigene Hausratversicherung den Schaden – vorausgesetzt, es hat ein Einbruch stattgefunden.“ Betroffene sollten dann schnellstmöglich ihre Versicherung informieren und eine genaue Liste der gestohlenen Gegenstände, idealerweise mit Kaufbelegen, einreichen

Problemfall einfacher Diebstahl

Wenn es sich aber nur um einen einfachen Diebstahl handelt, sieht die Lage anders aus. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Smartphone oder die Fotokamera aus der Handtasche gestohlen werden, während man unterwegs ist. „In solchen Fällen bleibt der Reisende auf dem Schaden sitzen“, so Kaiser. Wenn Diebe wiederum das Auto aufbrechen und festverbaute Teile entwenden, zahlt die Kfz-Versicherung.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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