Ein Boot am Steg vor dem Haus: Gegenstände, die außerhalb des Hauses gelagert werden, sind über die Zusatzbausteine der Hausratsversicherung versichbar. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 27.11.2015 um 17:45
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Die Hausratversicherung schützt, wie der Name schon sagt, alle Gegenstände des „Hausrats“. Doch manchmal deckt sie mehr ab als man denkt. Vor Versicherungsabschluss lohnt es sich daher zu prüfen, wo und für welche Besitztümer die Versicherung außerdem greift und welche Zusatzklauseln sinnvoll sind.

Fahrräder sinnvoll mitversichern

Nur knapp 10 Prozent der Fahrraddiebstähle werden von der Polizei aufgeklärt. Der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern ist daher in den meisten Fällen über die Hausratversicherung gedeckt, wenn diese aus verschlossenen Kellern, Abstellräumen oder der Wohnung entwendet werden. „Die meisten Fahrraddiebstähle finden allerdings auf offener Straße statt – ein Fakt, den nur eine Zusatzklausel der Hausratpolice berücksichtigt“, sagt der Versicherungsexperte.

Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Wird das angeschlossene Rad zum Beispiel abends beim Kinobesuch gestohlen, ersetzt der Versicherer es dann bis zur vertraglich vereinbarten Summe – übrigens bei Verlust rund um die Uhr. Die über viele Jahre in der Hausratversicherung sogenannte Nachtzeitklausel ist in aktuellen Verträgen abgeschafft.

Arbeitsplatz, Arbeitszimmer und Studenten-WG

Möblierte Zimmer wie in Studentenwohnheimen gelten nicht als eigener Hausstand und sind somit über die elterliche Police mit abgedeckt. In einer WG oder einem Zimmer zur Untermiete ist das Inventar des Nachwuchses während der Ausbildung oder des Studiums beispielsweise in der Premium-Variante der OÖV geschützt. Anders verhält es sich bei der ersten eigenen Wohnung – diese gilt in jedem Fall als eigener Hausstand und ist somit nicht mehr über die Police der Eltern abgedeckt.

Übrigens ist auch das Homeoffice in den Basistarifen der meisten Hausratversicherer enthalten. Anders verhält es sich am Arbeitsplatz außerhalb der eigenen vier Wände: Wird das Handy dort vom Schreibtisch gestohlen, zahlt die Hausratversicherung nicht.

Smartphone-Raub wird erstattet, Trickdiebstahl nicht

Und wie verhält es sich, wenn etwa Langfinger das Smartphone unterwegs aus der Tasche klauen? Die Hausratversicherung macht auch dann feine Unterschiede: Für einen Trickdiebstahl muss der Versicherungsnehmer selbst in die Tasche greifen. Wird er jedoch unter Gewaltandrohung um sein Handy gebracht, zahlt die Hausratversicherung den entstandenen Verlust – allerdings nicht für den damit verbundenen Datenklau und Telefonmissbrauch nach dem Raub. Hier sollte jeder frühzeitig Vorsichtsmaßnahmen treffen.

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