Menschen beim Herbstspaziergang im Park. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 19.10.2015 um 15:57
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Keller unter Wasser, Baum umgestürzt, Laub überall und nasse Straßen – der Herbst ist da und bringt verschiedene rechtliche Tücken mit sich. Denn wer zahlt zum Beispiel, wenn Nachbars wackeliger Baum aufs eigene Gartenhäuschen fällt? Rechtsanwalt Markus Jentgens klärt auf.

Der geflutete Keller – wer muss für Schäden aufkommen?

Ein nächtlicher Sturm hat den Keller im Mietshaus unter Wasser gesetzt, die eingelagerten Sachen sind zum Teil stark beschädigt oder nicht mehr brauchbar. Doch wer muss eigentlich für einen solchen Schaden geradestehen? „Unter Umständen kann der Vermieter dafür zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Rechtsanwalt Markus Jentgens. „Allerdings nur dann, wenn er die Gefahr bereits kannte – also der Keller zum Beispiel schon einmal vollgelaufen ist – und er keine Maßnahmen getroffen hat, um das Problem zu beheben.“

Grundsätzlich rät der Anwalt Eigentümern zu einer Elementar- und Hausratversicherung. „Damit diese dann auch greift, muss sich der Hausbesitzer aber natürlich an die Vorgaben halten“, betont der Anwalt. Weist der Versicherer also zum Beispiel darauf hin, dass eine Rückstauklappe im Keller eingebaut werden muss, sollte der Eigentümer diesen Rat befolgen. Da der Vermieter allerdings nicht immer haftbar gemacht werden kann und die Rechtslage oft schwierig ist, ist auch dem Mieter zu empfehlen, sich selbst zu versichern.

Der wankende Baum – was, wenn Haus oder Auto beschädigt werden?

Autofahrer und Hausbesitzer müssen um ihr Eigentum fürchten, wenn Bäume im Sturm wanken und umzukippen drohen. Was passiert zum Beispiel, wenn Nachbars Baum auf meine Gartenlaube oder meinen Wagen fällt? „Der Nachbar haftet in diesem Fall nur, wenn der Baum nicht mehr über die nötige Standsicherheit verfügte und das Problem bekannt war – das muss der Geschädigte aber erst einmal nachweisen können“, so Jentgens.

Allerdings sollten Eigentümer regelmäßig überprüfen, ob die Bäume auf dem eigenen Grundstück einen Sturm überstehen würden oder Äste abbruchgefährdet sind. Stürzt ein standfester Baum bei Windstärke 8 oder mehr um, so kann der Besitzer in den meisten Fällen keine Vorkehrungen treffen – und deshalb auch nicht rechtlich belangt werden.

Das ungeliebte Laub – was tun bei lauten Laubbläsern und unbegehbaren Wegen?

Ist das Laub im Herbst von den Bäumen gefallen, kommen häufig laute Laubbläser zum Einsatz. Doch wann darf der Nachbar die Gehwege mit dem lauten Gerät vom Laub befreien und wann gilt das als Ruhestörung? „In Wohngebieten dürfen Laubbläser in der Regel nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden“, erklärt Jentgens. „Jede Gemeinde kann durch eine Satzung allerdings andere Zeitfenster festlegen.“ Außerhalb der vorgesehenen Zeiten darf der Nachbar nicht zum Laubbläser greifen.

Auch bei der Frage nach den Zuständigkeiten kommt es immer wieder zu Krach zwischen Nachbarn oder zwischen Mieter und Vermieter. „Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer dafür zuständig, das Laub vor dem Haus zu entsorgen“, sagt der Anwalt. „Ähnlich wie beim Winterdienst kann der Vermieter diese Aufgabe aber per Mietvertrag auf seine Mieter umlegen.“

Der zerstörerische Hagel und die nassen Straßen – worauf sollten Autofahrer achten?

„Autofahrer müssen bei schlechten Witterungsverhältnissen ihr Fahrverhalten verändern“, sagt Jentgens. Sie müssen also die Geschwindigkeit anpassen, Abstand halten, vorausschauend fahren und bremsbereit sein. „Hält sich der Fahrer nicht daran, muss er bei einem Unfall gegebenenfalls mithaften“, warnt der Anwalt. „Das gilt auch, wenn die Fensterscheiben beschlagen waren oder die Scheibenwischer nicht einwandfrei funktionieren.“

Bei Sturmschäden am Auto, die zum Beispiel nicht auf Nachbars Unachtsamkeit zurückzuführen sind, kann die Kaskoversicherung greifen. „Eine Teilkasko hilft beispielsweise bei Schäden durch umgestürzte Bäume – allerdings nur, wenn der Sturm mit Windstärke 8 oder mehr gewütet hat“, erklärt Jentgens. Auch bei einem Hagelschaden kann ein Autobesitzer normalerweise auf die Kaskoversicherung zurückgreifen. Passiert allerdings während der Fahrt ein Unfall, weil Äste oder Bäume auf der Straße liegen, hilft nur eine Vollkaskoversicherung.

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