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  • Von Redaktion
  • 22.01.2016 um 11:07
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Wer von jemandem geschädigt wird, der keine Haftpflichtversicherung besitzt, kommt dennoch finanziell zu seinem Recht. Wie das geht, lesen Sie hier.

Was nützt die eigene Haftpflichtversicherung, wenn andere keine haben? Ungewöhnlich ist das nicht, denn noch immer besitzen rund 30 Prozent keinen Versicherungsschutz für den Fall, dass sie anderen einen Schaden zufügen.

Dennoch gibt es Hilfe: Ist der Schaden von Dauer, greift der Forderungsausfallschutz der eigenen Haftpflicht und kommt für die Kosten auf.

Allerdings kann der Schaden immens groß sein. So etwa in diesem Beispiel: Ein Radfahrer übersieht einen Passanten. Es kommt zum Unfall, der Fußgänger stürzt und erleidet bleibende gesundheitliche Schäden – muss vielleicht sogar seinen Beruf aufgeben. Hat der Radler keine Haftpflichtversicherung und nicht genug finanzielle Mittel, um für die Kosten aufzukommen, stünde das Unfallopfer mit leeren Händen da. Es sei denn, die eigene Haftpflichtversicherung beinhaltet die Klausel Forderungsausfall.

Doch ganz einfach ist es nicht, zu seinem Recht zu kommen. Bevor die eigene Haftpflichtversicherung zahlt, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. In der Regel ist dafür ein rechtskräftiges Urteil nötig. 

Üblicherweise springt die Versicherung ab einer Forderung von etwa 2.500 Euro ein. Ein geringerer Schaden gilt als finanziell verkraftbar und muss selbst getragen werden. Deshalb lohnt der Blick in die Versicherungsbedingung, denn dort steht, wann die Gesellschaft leistet.

Achtung: In vielen älteren privaten Haftpflichtpolicen ist die Klausel zum Forderungsausfall nicht enthalten. Dann sollte man sich schnellsmöglich nachversichern.

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