Ein Polizist nimmt nach einem Radunfall den Hergang des Unfalls auf. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 01.07.2016 um 10:09
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Nach einem Fahrradunfall braucht ein Mann Hilfe bei Alltagstätigkeiten. Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers will für die Pflegekosten aber nicht in Gänze aufkommen. Wie der Fall ausging, lesen Sie hier.

Was war geschehen?

Im September 2013 prallen in Stadtbergen zwei Fahrradfahrer zusammen. Der Kläger – ein querschnittsgelähmter Mann, der auf einem Spezialfahrrad unterwegs ist – wird von dem anderem Radfahrer übersehen. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt daher den Großteil des Schadens. Streit gibt es aber über die Höhe der Pflegekosten, berichtet die Augsburger Allgemeine.

Der Kläger hat sich bei dem Unfall nämlich am Arm verletzt und braucht nun Hilfe bei Alltagshandlungen. Er beauftragt für die Pflege einen Verwandten, der allerdings nicht in der Nähe wohnt. Die Pflege- und Fahrtkosten in Höhe von etwa 5.000 Euro stellt der Mann der Haftpflichtversicherung des Verursachers in Rechnung. Diese übernimmt 800 Euro, die sie außergerichtlich zahlt – mehr will der Anbieter aber nicht abdecken.

Der Gang vor Gericht

Ende 2015 klagt der Mann vor dem Amtsgericht Augsburg die restlichen Pflegekosten ein. Die Versicherung möchte den Betrag nicht zahlen, weil sie ihn für zu hoch hält – der Stundensatz von 25 Euro und die angefallenen Fahrtkosten seien nicht angemessen. Der Kläger hätte seine Pflege ja auch ortsnah organisieren können, so der Vorwurf.

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Der Mann erklärt aber, er habe seinen Verwandten beauftragt, da dieser sich mit Pflege auskenne und er schleunigst jemanden brauchte. Die vom Kläger angefragten ortsnahen Pflegedienste hätten außerdem allesamt deutlich mehr als 25 Euro pro Stunde verlangt.

Die Entscheidung

Kläger und Versicherung einigen sich dann doch außergerichtlich. Die Versicherung überweist noch einmal 1.700 Euro. Damit ist der Streit beigelegt.

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