Umzugshelfer bringen Hausrat wie Gemälde in einem Lagerraum unter. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.05.2016 um 16:52
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Wer kennt das Gefühl nicht, zuhause zu wenig Platz für seine Sachen zu haben? Übervolle Dachböden oder Keller sind keine Seltenheit. In Großstädten können Verbraucher nun zusätzlichen Stauraum mieten, wo sie ihren Extra-Hausrat trocken und sicher lagern können. Leistet aber die Hausratversicherung, wenn hier was passiert?

Grundsätzlich gilt, dass die Hausratversicherung alles versichert, was sich in der Wohnung befindet. Für Gegenstände, die außerhalb der Wohnung gelagert werden, gelten besondere Fristen. Für drei Monate ist Hausrat auch außerhalb der eigenen vier Wände in vollem Umfang geschützt.

Das besagt Paragraf 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Diese Leistungspflicht seitens des Versicherers gilt weltweit, weshalb Hausrat beispielsweise auch in Hotelzimmern versichert ist. Allerdings ist die zugrundeliegende Versicherungssumme häufig begrenzt, sodass keine Erstattung in vollem Umfang erfolgt. Im Durchschnitt erhalten Kunden maximal 10.000 Euro als Erstattung für einen Schaden.

Greift die Hausrat bei zusätzlichem Stauraum?

Wer sich für das Anmieten eines Lagers entscheidet, bewahrt seine Gegenstände aber dauerhaft außerhalb des eigenen Haushalts auf. Anbieter der Lagerboxen verweisen auf ihren Webseiten darauf, dass eine Versicherung für das Objekt besteht und die Hausratversicherung auch für Schäden am eingelagerten Gut aufkommt. Ist das aber tatsächlich der Fall?

Grundsätzlich gelten wie bereits geschrieben die im Rahmen der Hausratversicherung vereinbarten Fristen. Wer seinen Hausrat darüber hinaus einlagern möchte, sollte das seinem Anbieter mitteilen. Ob und in welchem Umfang die Versicherung dann leistet, ist ihr selbst überlassen.

Sicherheitsschloss sollte sein

Allerdings gibt es auch Anbieter, die eine Absicherung dieses Risikos anbieten, wobei Wertgegenstände jeglicher Art ausgeschlossen sind. Hier gilt es darauf zu achten, dass die Voraussetzungen zur Leistungspflicht erfüllt sind. So ist oft beispielsweise nur Einbruchdiebstahl versichert. Dafür ist es nötig, dass sich der Dieb gewaltsam Zugang zum in der Box befindlichen Hausrat verschafft. Die Tür um Lagerraum sollte also über ein Sicherheitsschloss verfügen.

Wer sich zur Auslagerung seines Hausrats entscheidet, sollte also nachstehende Schritte abarbeiten:

1. Information der bestehen Hausratversicherung über die Auslagerung: Hier erhalten Sie gegebenenfalls ein Angebot oder einen Prämiennachtrag zur Versicherung Ihres Hausrats über die genannten Vorbedingungen hinaus.
2. Informieren Sie sich, wie der Vermieter versichert ist: Einige Anbieter haben für ihre Boxen eigene Versicherungsverträge über Lagerversicherungen abgeschlossen. Hier lohnt es sich, den Eigentümer aktiv anzusprechen.
3. Ziehen Sie weitere Schutzmaßnahmen in Erwägung: Sollten Sie keine Hausratversicherung besitzen, gibt es Anbieter, die bei Schäden von eingelagertem Hausrat leisten.

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