MRT-Untersuchung eines Patienten mit akuten Rückenproblemen: Welche Kasse die richtige ist, hängt vom Alter, von der individuellen Lebenssituation und vom Gesundheitszustand ab. © dpa/picture alliance
  • Von Oliver Lepold
  • 08.12.2017 um 10:20
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Die Zusatzbeiträge deutscher Krankenkassen klaffen ziemlich weit auseinander. Welche Rolle spielen hier Leistungsniveau und die Qualität des Kassen-Managements? Ist eine teure Kasse grundsätzlich besser? Hier kommen die Antworten.

Gegen Jahresende finden gesetzlich Versicherte mitunter Post von ihrer Krankenkasse im Briefkasten. Dann nämlich, wenn diese einen neuen Zusatzbeitrag festsetzt und ihre Versicherten darüber informiert. Versicherte haben bei einer Beitragsänderung ein Sonderkündigungsrecht und können sich nach einer günstigeren Kasse umsehen. Aber ist dies auch sinnvoll?

Seit 2009 betragen die für alle geltenden allgemeinen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Alle Beitragseinnahmen der Krankenkassen landen im Gesundheitsfonds. Sie werden mit Geldern des Bundes aufgestockt und dann wieder an die einzelnen Krankenkassen nach einem Bedarfsprinzip verteilt. Ein Zusatzbeitrag wird von jeder Kasse erhoben, wenn sie mit dem allgemeinen Beitragssatz nicht auskommt.

Wer entscheidet über Beitragshöhen?

Das System ist ausgeklügelt: „Um den Krankenkassen keinen Anreiz zu schaffen, sich auf Besserverdiener zu konzentrieren, ist bei der Ermittlung des Zusatzbeitragssatzes nicht die krankenkassenindividuelle Einkommensstruktur, sondern die Höhe der voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen aller Krankenkassen maßgeblich“, sagt Michael Kietzmann, Leiter Produktmanagement der Knappschaft.

Das Gesundheitsministerium legt jeweils zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag des Folgejahres fest – eine rein statistische Größe, die für 2018 bei 1,0 Prozent liegt. „Dieser vom Ministerium festgelegte erwartete Zusatzbeitrag ergibt sich, indem die Differenz zwischen erwarteten Ausgaben der Krankenkassen und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gegenübergestellt und durch die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Krankenkassen dividiert wird“, erläutert Kietzmann.

Die Kassen dürfen aber von dieser Vorgabe abweichen und das tun sie auch mitunter vehement: Die Zusatzbeiträge bundesweit tätiger Kassen lagen zuletzt zwischen 0,59 Prozent (HKK) und 1,7 Prozent (Securvita) und bei regional tätigen Kassen zwischen 0,3 Prozent (Metzinger BKK) und 1,8 Prozent (BKK Vital). Über die tatsächliche Höhe ihres Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der einzelnen Kassen. „Dies muss dann aber noch von der jeweils für die Krankenkasse zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden“, so Kietzmann. Diese Kontrollinstanz ist bei bundesweiten Krankenkassen das Bundesversicherungsamt (BVA) und bei landesunmittelbaren Krankenkassen die jeweils nach Landesrecht zuständige Behörde.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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