Dieter Rauch ist Chef des Verbunds Deutscher Honorarberater. © VDH
  • Von Redaktion
  • 23.01.2017 um 20:10
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Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) stört sich daran, dass Versicherungsberater und Versicherungsmakler Fondspolicen auch ohne Garantien vermitteln dürfen. VDH-Chef Dieter Rauch bezweifelt nämlich, dass diese beiden Gruppen die „erforderliche Fachkunde für die Beratung“ haben. Er fordert nun einen Zwang zur Weiterbildung.

In Zeiten des Niedrigzinses rückt die Fondspolice stärker in den Fokus von Vermittlern und Kunden. Das ist nach Meinung von Dieter Rauch, Chef des Verbunds Deutscher Honorarberater (VDH) auch gut so. Die Produkte versprächen schließlich Flexibilität bei Zuzahlungen und Entnahmen, Beitragsanpassungen sowie die Möglichkeit, die einmal gewählte Anlagestruktur zu ändern und dem aktuellen Risikoprofil anzupassen – von den steuerlichen Vorteilen mal ganz abgesehen.

An einer Sache stört sich Rauch aber vehement: „Ich bezweifle, dass ein reiner Versicherungsberater beziehungsweise Versicherungsmakler ohne Zulassung nach Paragraf 34f oder Paragraf 34h Gewerbeordnung die erforderliche Fachkunde für die Beratung hat.“

Die Voraussetzungen für das Erlangen einer Zulassung im Investmentsektor respektive die Regularien für die praktische Umsetzung der Beratungsleistungen seien sehr streng. So müsse vorab ein detailliertes Kundenprofil zur Erhebung der Risikobereitschaft unter Berücksichtigung der Erfahrungen, Kenntnisse sowie der finanziellen Verhältnisse des Kunden erstellt werden. Die anschließende Empfehlung von Investmentfonds bedürfe einer ausführlichen Dokumentation – inklusive Aushändigung sämtlicher Pflichtunterlagen und eindeutiger Aufklärung über die mit der Investition verbundenen Risiken.

Zweierlei Maß bei der Beratung

Demgegenüber dürften „im Versicherungssektor auf Grundlage des Paragrafen 34d auch Fondspolicen, die keinerlei Garantien bieten, vermittelt werden. Überdies sind die Dokumentationspflichten hier leider nicht annähernd so streng und ausführlich wie im Investmentsektor“, sagt Rauch.

Der VDH fordert daher nun, dass auch fondsgebundene Versicherungen nur nach Erlangen einer fachlichen Kompetenz beraten und vermittelt werden dürfen. Welcher Lehrgang das sein kann, schwebt dem VDH auch schon vor. Es darf etwa der Lehrgang zum „Zertifizierten Berater für Indexprodukte“ sein, den das Institut für Honorarberatung in Kooperation mit dem VDH anbietet.

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