Eine Ferienhütte im Schnee: Schneeschippen kann auch im Winterurlaub dazugehören. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 21.12.2018 um 12:49
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

Weihnachten steht vor der Tür, und für viele Familien heißt das: Ab ins Ferienhaus für den Winterurlaub. Aber gehört hier, wie im eigenen Zuhause, auch das Schippen von Schnee zu den Pflichten dazu? Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. kennt die Antwort.

Für viele Deutsche gehört ein Winterurlaub genauso zu Weihnachten und Silvester wie der Tannenbaum und die Neujahrs-Raketen. Viele Urlauber mieten in dieser Zeit ein Ferienhäuschen in den Bergen. Aber ist man dort genauso zum Schneeschippen verpflichtet wie zuhause?

Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hat auf seiner Internetseite genau diese Frage beantwortet. Allgemein sei Folgendes zu beachten: „Die Räumpflicht wird per Satzung der Gemeinde in der Regel auf die Grundstückseigentümer übertragen.“ 

Aber Achtung:

Die Eigentümer können diese Pflicht auch auf Mieter übertragen, solange dieser im Ferienhäuschen wohnt. Als Urlauber sollte man daher immer einen Blick in den Vertrag werfen. Oftmals, so die Rechtsschutzexperten weiter, engagierten Vermieter aber auch Firmen, um die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.  

autorAutor
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort