HDI bAV PlusCashback: Der Arbeitnehmer verfügt über 40 Euro im Monat für Konsumausgaben © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 25.04.2018 um 13:20
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HDI macht es möglich: Ein Cashback-System erlaubt es Arbeitgebern, ihren Beschäftigten im Rahmen der bAV einen Zuschuss als Guthaben auf einer Kreditkarte zur Verfügung zu stellen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Sparen oder für das Alter vorsorgen – eine Frage, die heutzutage sicherlich viele Bundesbürger umtreibt. Das muss aber gar nicht sein. Der Versicherer HDI hat sich ein Konzept für die betriebliche Altersversorgung (bAV) überlegt, mit dem beides geht. Bei HDI bAV PlusCashback wandelt der Arbeitnehmer monatlich mindestens 100 Euro in eine Direktversicherung von HDI um. Der Arbeitgeber legt wie im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vorgesehen 15 Euro zur Direktversicherung oben drauf.

Der Arbeitnehmer erhält außerdem von seinem Chef eine Prepaid-Kreditkarte der Spendit AG mit einer Gutschrift von 40 Euro monatlich. „Der tatsächliche Aufwand für Arbeitnehmer beträgt dabei rund 10 Euro – und das für insgesamt 115 Euro, die jeden Monat in seine bAV fließen“, rechnet Fabian von Löbbecke, der bei HDI für die bAV verantwortlich ist, ein typisches Beispiel aus der Praxis vor. Der Aufwand des Arbeitgebers liegt gleichzeitig bei monatlich 25 Euro.

Die Kreditkarte wird mit dem Firmenlogo des Arbeitgebers bedruckt, auf Wunsch auch mit Hintergrundbild. Das hat Vorteile: „Immer, wenn einer unserer Mitarbeiter mit dieser Karte bezahlt, wird er daran erinnert, dass wir ihm als Arbeitgeber etwas Gutes tun. Cashback fördert die Identifikation mit dem Unternehmen und stärkt die Mitarbeiterbindung. Das hat mich überzeugt“, sagt Pamela Schmidt, geschäftsführende Gesellschafterin bei Braun Aufzüge aus Zierenberg bei Kassel. Ihr Unternehmen hat das Konzept im Sommer 2017 innerhalb von nur zwei Monaten eingerichtet.

Vertriebspartner, die das bAV-Konzept vermitteln, informieren zunächst im Vorfeld, nehmen dann die HDI-Direktversicherungsanträge auf und melden mit dem Arbeitgeber die an der bAV teilnehmenden Arbeitnehmer bei Spendit an. „Zuvor können Arbeitgeber beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt eine Anrufungsauskunft einholen und sich damit die Anerkennung als Sachbezug offiziell bestätigen lassen“, erläutert von Löbbecke.

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