Fairr-Gründer Ambros Gleißner, Jens Jennissen und Alexander Kihm (von links). © Fairr
  • Von Redaktion
  • 22.09.2015 um 18:15
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Vergangene Woche gab Fairr die Kooperation mit der MyLife Lebensversicherung bekannt. Damit seien lebenslange Rentenzahlungen mit vorher festgelegten Konditionen für Fairriester-Kunden garantiert, so der Anbieter. Doch bei den Berechnungsgrundlagen herrscht Fairrwirrung. Wir klären auf.

„Die Angabe des Rentenfaktors erfolgt nicht mehr im Angebotsrechner, weil die Mehrzahl der Interessenten mit diesem Wert nichts anfangen kann“, so der Fairr-Sprecher. Man habe am 14. September eine absolute Untergrenze ausgegeben. Sinngemäß: Wenn in der gesamten Ansparphase keine Renditen und in der gesamten Auszahlphase keine Überschüsse erzielt werden, erhalten die Kunden mindestens die Beitragsgarantie (Beiträge + Zulagen) multipliziert mit dem garantierten Rentenfaktor.

Voraussichtlicher Rentenfaktor: 42,55 Euro

„Diese Angabe entspricht einem Worst-Case-Szenario, mit dem Interessenten jedoch nicht viel anfangen konnten, da der Wert bei anderen Angebotsrechnern nicht ausgegeben wird und daher nicht vergleichbar ist“, so Fairr. Daher habe man sich drei Tage später für ein anderes Berechnungsmodell entschieden. „Wir haben für die Berechnung der Rente die Rendite in der Ansparphase unangetastet gelassen (diese kann bei der Berechnung des Angebots ausgewählt werden) und das angesparte Kapital einmal mit dem voraussichtlichen Rentenfaktor und einmal mit dem garantierten multipliziert. Sprich: Einmal mit und einmal ohne voraussichtliche Überschüsse in der Auszahlphase“. Die garantierte Mindestrente habe sich also nicht verdreifacht – „wir geben diese lediglich nicht mehr aus“.

Den voraussichtlichen Rentenfaktor für einen derzeit 40-Jährigen beziffert Fairr auf 42,55 Euro. Utopisch findet Fairr das nicht. „Eine Unterscheidung zwischen garantiertem und voraussichtlichem Rentenfaktor ist Marktstandard“.

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