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Ergo-Zentrale in Düsseldorf. © Ergo
  • Von Lorenz Klein
  • 13.07.2017 um 14:41
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:50 Min

Für den Bund der Versicherten (BdV) endete der Gang vor das Landgericht Düsseldorfs mit einer Niederlage: Lebensversicherer müssen ihre Bewertungsreserven auch weiterhin in nur geringem Umfang ihren ausscheidenden Kunden mitgeben, urteilten die Richter am Donnerstag. Die beklagte Ergo-Tochter Victoria ging damit als Siegerin aus dem Streit hervor – zumindest vorerst.

Was ist geschehen?

Der Bund der Versicherten (BdV) hatte Anfang 2016 gegen die zum Düsseldorfer Ergo-Konzern gehörende Victoria Versicherung geklagt. Die Verbraucherschützer wollten mit der Klage höhere Auszahlungen für Lebensversicherte gerichtlich erstreiten.

Bei dem Verfahren ging es um die Frage, in welchem Umfang die Lebensversicherten an den sogenannten Bewertungsreserven zu beteiligen sind. Den Umfang der Beteiligungen haben die Versicherungsunternehmen in den vergangenen Jahren deutlich gekürzt und sich dabei auf das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) von 2104 berufen.

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Das Urteil

Das Landgericht Düsseldorf folgte am Donnerstag nicht dem Begehren des BdV, sondern gab der Ergo Recht (Az. 9 S 46/16).

In der zweiten Instanz bestätigten die Richter damit das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, das zuvor die Klage des BdV abgelehnt hatte (Az. 50 C 356/16).

Der Streit geht auf eine Rechtsänderung durch das LVRG zurück. Seitdem dürfen die Versicherer die Bewertungsreserven nur noch in dem Maße ausschütten, sofern die Garantiezusagen für die restlichen Versicherten nicht gefährdet sind. Zuvor war eine Ausschüttung von 50 Prozent verpflichtend.

Die Politik hatte die Änderung mit dem Niedrigzinsumfeld begründet, das die Versicherer zunehmend belastet hatte und auch weiterhin belastet.

Verbraucherschützer sehen die Kürzungen als verfassungswidrig an. Die Hoffnung des BdV, die sich jetzt zerschlagen hat: Das Verfahren sollte als Musterprozess mit bundesweiter Bedeutung zu Ende gehen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Niederlage des BdV ist das juristische Tauziehen zwischen Verbraucherschützern und Versicherern aber noch nicht beendet.

Zwar räumte der Verein seine Niederlage in einer Mitteilung ein, kündigte darin allerdings auch an, gegen die Entscheidung weiter rechtlich vorzugehen. „Wir werden jetzt den Weg zum Bundesgerichtshof einschlagen“, erklärte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Durch den BGH könne die Entscheidungen der Vorinstanzen „im Sinne der Verbraucher wieder korrigiert werden“, so Kleinlein.

Die Ergo wollte sich nach dem Urteilsspruch mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu der Entscheidung äußern, berichtet das Handelsblatt.

Was sind Bewertungsreserven?

Bei Bewertungsreserven oder auch stillen Reserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne der Versicherer. Diese entstehen, wenn der Marktwert eines Wertpapiers über dessen ursprünglichem Kaufpreis liegt. Bei festverzinslichen Wertpapieren, wie etwa Bundesanleihen, passiert dies, wenn die Zinsen sinken. Dann steigt der Wert älterer Papiere mit höherem Zins an.

Der Bund der Versicherten ist der Meinung, dass die Bewertungsreserven „den Versicherten gehört“. So würde die 2014 gesetzlich verankerte Kürzung der Reserven „faktisch eine Enteignung“ darstellen, so Kleinlein.

Der Versicherungsverband GDV argumentiert hingegen, dass das Niedrigzinsumfeld die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Papiere, wie etwa Bundesanleihen, „in die Höhe schnellen“ habe lassen. Der Wertzuwachs bestehe demnach nur auf dem Papier.

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Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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