- Von Redaktion
- 11.08.2016 um 16:16
Die Vorsorge für Tod, Alter und Erwerbsausfall der Schweiz wird auch Drei-Säulen-System genannt und findet gerade in Deutschland viele Fans und Neider. 1972 wurde es vollständig in der Bundesverfassung festgelegt. Der hessische Politiker und Ministerpräsident Volker Bouffier überlegt sogar schon länger, die deutsche Rente schweizerischer zu machen. Das Modell, um das es hier geht, stützt sich, wie der Name schon sagt, auf drei Säulen.
Die erste Säule
Die erste, staatliche Säule gilt der Existenzsicherung und ist für jeden Bürger oder Arbeiter in der Schweiz Pflicht. Sie wird über ein Umlageverfahren finanziert, Erwerbstätige zahlen also für die Rentner. Sie beinhaltet zwei Versicherungen:
Die Alters- und Hinterlassenschaftsversicherung (AHV) ersetzt im Ruhestand den Lohn mindestens teilweise. Im Todesfall werden eine Witwen- oder Witwerrente und eine Waisenrente ausbezahlt.
Die Invalidenversicherung (IV) setzt ein, wenn jemand durch Krankheit oder einen Unfall dauerhaft beeinträchtig ist. Falls eine Arbeitsunfähigkeit besteht, zahlt diese Versicherung für eine Existenzsicherung.
Die Ergänzungsleistungen (EL) sollen die zuvor genannten Versicherungen unterstützen, falls durch diese kein Existenzminimum erreicht wird. Auch eine Vergütung von Kosten, die zur Pflege der Krankheit oder Behinderung beitragen, ist enthalten.
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