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  • Von Redaktion
  • 18.07.2013 um 17:48
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Der Votum-Verband kritisiert mit scharfen Worten das AIFM-Umsetzungsgesetz. „Ein Kapitalanlagegesetzbuch ist gut – aber es sollte vereinfachen und nicht neue nationale Sonderregeln bringen“, erklärt Martin Klein, Geschäftsführer des Verbandes zum bevorstehenden Inkrafttreten des Gesetzes. Zwar hätte auf Initiative betroffener Verbände hin das Schlimmste verhindert werden können. Doch bleibe das neue Gesetzbuch ein Sündenfall.

Erstmals schreibt der Gesetzgeber diejenigen Branchen vor, in denen private Anleger in geschlossene Fonds investieren dürfen. Klein kritisiert das: „Der Staat meint voraussehen zu können, wo zukünftig das Geld der Anleger sicher und lukrativ platziert werden kann.“ Dass diese gesetzliche Hellseherei ein Irrglaube sei, verstehe jeder Unternehmer und aufgeklärte Anleger.

Auch der Nutzen für Vermittler gehe gegen Null. So prüfe die BaFin nur auf Vollständigkeit und Kohärenz. Ob der Inhalt eines Prospektes jedoch plausibel sei, spiele für die Aufsicht keine Rolle. Das Risiko liege weiter bei Vermittlern und Kunden. Klein hat dafür kein Verständnis: „Wenn nur formal geprüft wird, lässt sich auch das sprichwörtliche »Wolkenkuckucksheim« in einem Prospekt darstellen.“

Nach Angaben von Votum bringt AIFM für Finanzvertriebe auch Änderungen am vor wenigen Tagen in Kraft getretenen § 34f GewO. Wer bereits über eine Genehmigung nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verfügt, muss die Deckung seiner Haftpflichtpolice überprüfen. Sie darf nicht auf die Vermittlung von geschlossenen Fonds in der Rechtsform der KG beschränkt sein.

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