Axel Kleinlein ist Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV). © BdV
  • Von Lorenz Klein
  • 20.07.2018 um 10:44
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Die Bundesregierung plant die Einführung eines Provisionsdeckels und begründet dies damit, die Vertriebskosten in der Lebensversicherung senken zu wollen. Doch dem Bund der Versicherten (BdV) reicht das nicht. Es müsse ein „doppelter Kostendeckel“ her: Neben den Abschlusskosten sollen künftig auch die Verwaltungskosten beschränkt werden, findet der BdV. Dadurch solle verhindert werden, dass Versicherer Provisionskosten dorthin umschichten.

„Der Provisionsdeckel alleine reicht nicht, sonst verlagern die Unternehmen die Belastungen in die Verwaltungskosten und unterm Strich bleibt alles beim alten“, wird Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), in einer Mitteilung der Verbraucherschützer zitiert.

Man brauche daher „harte Leitplanken“, so Kleinlein. Ohne auch die Verwaltungskosten zu beschränken, bleibe ein Provisionsdeckel „wirkungslos“.

Der BdV sei „bei diesen Umgehungstatbeständen auch bereits juristisch aktiv“, heißt es. Das bedeutet, dass der Verein jene Versicherer verklagen will, die „durch zu hohe Verwaltungskosten eine Provisionsbeschränkung umgehen“ würden. Erste Gerichtsverfahren sollen demnach bald beginnen.

Dem BdV ist der angedachte Deckel von 2,5 Prozent zu hoch

Außerdem fordert der BdV eine niedrigere Grenze für den Deckel, als die 2,5 Prozent, die bisher angedacht sind. Weitere 1,5 Prozent könnten hinzukommen, wenn Vermittler bestimmte Qualitätskriterien, wie niedrige Storno-Quoten, erfüllten. Dazu meint der Verein: „Provisionen zwischen 2,5 Prozent und 4 Prozent der Beitragssumme zuzulassen, gibt dem Provisions-Missbrauch weiterhin zu viel Raum.“

Alles was als Provision über 1,5 Prozent der Beitragssumme hinausgeht, sei „unredlich“, so Kleinlein. „Die einzige echte Alternative zu einem spürbaren Provisionsdeckel ist ein Provisionsverbot.“

Provisionen auf mindestens zehn Jahre verteilen, fordert der Verein

Auch bei der Verteilung der Provisionen sieht der BdV Handlungsbedarf. Demnach sollten Provisionen auf mindestens zehn Jahre verteilt werden. „Nur, wenn Provisionen verteilt werden, haben Vermittler einen Anreiz, die Kundinnen und Kunden auch nachhaltig gut zu betreuen. Bei Riester-Verträgen werden schon heute die Provisionen verteilt. Das sollte auch bei allen anderen Vorsorgeprodukten geschehen“, so Kleinlein.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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