Blick vom E-Werk in Berlin-Mitte auf das Detlev-Rohwedder-Haus - dem Sitz des Bundesministeriums der Finanzen: Von hier stammen die aktuellen Pläne zur LVRG-Evaluierung. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 20.06.2018 um 18:01
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Was plant die Bundesregierung in Sachen Zinszusatzreserve, Provisionsdeckel und Run-off? Ein Entwurf zur Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG), der Pfefferminzia vorliegt, liefert wertvolle Hinweise. Was in dem Eckpunktepapier steht, erfahren Sie hier.

Am 1. August 2014 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft. Bereits kurze Zeit später machte der Gesetzgeber klar, dass er die Auswirkungen des Gesetzes zu gegebener Zeit überprüfen wolle. Nun neigt sich die „Schonfrist“ der Branche offenbar dem Ende zu.

Der Pfefferminzia-Redaktion liegt ein Entwurf zur Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes vor. Daraus geht hervor, dass die Absicherung der Zinsgarantien „noch nachhaltiger“ ausgestaltet, der Verbraucherschutz verbessert und die Aufsicht weiter gestärkt werden solle.

Aber der Reihe nach:

„Die Maßnahmen des LVRG haben sich überwiegend bewährt“, lautet das wohlwollend klingende Fazit der Bundesregierung im vorliegenden Eckpunktepapier. Man habe die Regulierung der Lebensversicherung „umfassend an die Erfordernisse im Niedrigzinsumfeld angepasst“, heißt es im Entwurf. Die Branche sei „stabilisiert“. Gleichwohl sieht die Bundesregierung „punktuellen“ Bedarf für weitere Anpassungen.

Dass unter „punktuell“ durchaus weitreichende Forderungen zu verstehen sind, zeigen vor allem die Stellungnahmen zu den Themenfeldern Vergütung, Vertriebskosten und Zinszusatzreserve…

Die geplanten Maßnahmen im Überblick:

Gesetzlicher Provisionsdeckel

Ein gesetzlicher Provisionsdeckel könne maßgeblich dazu beitragen, mögliche Fehlanreize durch zu hohe Vergütungen zu begrenzen, heißt es im Entwurf. Provisionen seien zwar nach der europäischen Richtlinie für den Versicherungsvertrieb (IDD) weiterhin möglich, allerdings sollten „etwaige Fehlanreize vermieden werden“, steht da zu lesen.

Vertriebskosten

Insbesondere die Vertriebskosten sind laut Bundesregierung „gegebenenfalls noch zu hoch und können Fehlanreize setzen“. Entsprechend werden die Lebensversicherer dazu aufgefordert, „weitere Anstrengungen zu unternehmen, um Kosten zu senken“.

Effektivkosten

Zur weiteren Verbesserung der Kostentransparenz werde die Ermittlung der Effektivkosten eines Versicherungsvertrags (Renditeminderung durch Kosten) näher geregelt, heißt es weiter. Im Detail: Bei kapitalbildenden Produkten soll der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss darüber informiert werden, wie sich die Wertentwicklung seines Vertrags durch Kosten bis zum Beginn der Auszahlungsphase mindert (Angabe in Prozentpunkten). Allerdings fehlten konkrete Vorgaben für die Berechnung solcher Effektivkosten, moniert die Bundesregierung, sodass die Vergleichbarkeit erschwert werde. Deshalb sollen künftig die Grundsätze der europäischen Regulierung zu PRIIPs (Anlageprodukte für Kleinanleger) angewendet werden, um die Effektivkosten des konkret angebotenen Lebensversicherungsvertrages zu berechnen. Die Maßnahme erfordere eine Änderung des Paragrafen 2 Absatz 1 Nummer 9 der VVG-Informationspflichtenverordnung.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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