Long-Covid-Patienten in der Therapie: Nach sechs Wochen ist es Zeit fürs Krankentagegeld © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Waltraud Grubitzsch
  • Von Andreas Harms
  • 09.09.2022 um 15:30
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Die Vertragsbedingungen für private Krankentagegeldversicherungen enthalten offenbar einen Schwachpunkt. Der kann für die Versicherten teuer werden, falls sie mehrmals im Jahr lange krank werden oder Lohnersatz bekommen. Und falls der Anbieter ihn ausnutzt.

Das Beratungsunternehmen Premium Circle hat eine Lücke in der privaten Krankentagegeldversicherung entdeckt. Demnach können Versicherungsnehmer finanzielle Probleme bekommen, wenn sie mehrmals im Jahr Krankentagegeld beziehen müssen.

Und das geht so: Krankentagegeld wird normalerweise dann nötig, wenn privat versicherte Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank sind. An gesetzlich Versicherte zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld. Private bekommen das allerdings nicht, weshalb sie zu einer privaten Krankentagegeldversicherung greifen können.

Doch die hat laut Premium Circle einen Schwachpunkt. Denn laut Vertragsbedingungen versichert sie maximal das in den vorangegangenen zwölf Monaten erhaltene berufliche Nettoeinkommen. Hat man in der Zeit komplett gearbeitet, ist das kein Problem. Hat man stattdessen schon einmal Krankentagegeld oder anderen Lohnersatz erhalten, gilt das nicht als berufliches Nettoeinkommen. Damit kann das maßgebliche berufliche Einkommen empfindlich sinken, und somit auch das maximale Krankentagegeld.

In dieser Hinsicht haben die Studienautoren die Bedingungen von 28 PKV-Anbietern durchgeschaut und in allen die erwähnte Lücke gefunden. Zusätzliche verschickten sie Fragen, und bekamen von 23 Anbietern Antworten. Mit der Erkenntnis, dass die Mehrheit von ihnen die Lücke nicht ausnutzt.

Zwölf Anbieter bewertet Premium Circle in Bezug auf ihre tatsächliche Zahlpraxis mit „sehr gut“. Weitere fünf schneiden gut ab, fünf allerdings auch mangelhaft und einer ungenügend.

Doch selbst wenn nicht jeder Versicherte durch die Bedingungen gleich ein Problem bekommt – die Analysten von Premium Circle bemängeln, dass es an der nötigen vertraglichen Klarheit fehlt. Die Anbieter könnten die Vertragsklauseln bei einer zweiten oder häufigeren Arbeitsunfähigkeit in zwölf Monaten „unternehmensindividuell nach Belieben“ auslegen und interpretieren.

Die gesamte Studie inklusive der Einzel- und Umfrageergebnisse können Sie hier kostenlos herunterladen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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