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  • Von Redaktion
  • 04.05.2015 um 14:41
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Das Landgericht Amberg hat einen Anlageberater zu Schadensersatz in Höhe von 41.240,40 Euro verdonnert. Er hatte seinen Kunden nicht über eine wesentliche Eigenschaft der empfohlenen Geldanlage aufgeklärt.

Falschberatung – für Anleger ein Horror. Denn wer möchte schon sein schwer erspartes Geld verlieren? Geht dann doch etwas schief, wissen die betroffenen Anleger meistens nicht, was sie tun können. Doch der jüngste Entscheid des Landesgerichtes Amberg zugunsten eines geschädigten Anlegers setzt ein Zeichen.

Der Anleger hatte aufgrund einer Empfehlung seines Anlageberaters in eine atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung an der ALAG-Automobil investiert. Damit hatte er sich quasi als Mitunternehmer am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und dafür umfassende Mitbestimmungsrechte bekommen. Allerdings war er damit nicht nur an Gewinnen beteiligt, sondern musste auch bei Verlusten haften. Gab es Ausschüttungen, die nicht aus dem Gewinn kamen, konnte die Gesellschaft sie zurückfordern. Und tat es wohl auch. Über all diese Risiken hatte ihn sein Berater nicht aufgeklärt.

Laut Bundesgerichtshof muss aber genau das passieren.

Ist das nicht der Fall, kann der Anleger das Geld, das er in die Beteiligung investiert hat, abzüglich erhaltener Ausschüttungen, zurückfordern.

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