Philip Wenzel ist Versicherungsmakler und Biometrie-Experte. © Doris Köhler
  • Von Redaktion
  • 09.08.2023 um 16:32
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ChatGPT ist als Wunderwaffe für so ziemlich alles im Moment in aller Munde. Kann die Künstliche Intelligenz aber auch BU-Beratung? Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel hat das mal ausprobiert. Ist der Job des Versicherungsmaklers in Gefahr? Das lesen Sie in seiner neuen Kolumne.

Künstliche Intelligenz ist gerade der letzte Schrei, weshalb ich auch mal untersucht habe, ob ChatGPT eine BU-Beratung durchführen kann. Auf die Frage, ob er mich beraten kann, schreibt er zwar „Ja“, aber er schränkt gleich ein, dass er es eben nicht kann.

Er hat zwar eine Menge Tipps, aber die machen mich jetzt auch nicht schlauer und wirken wie zufällig aus verschiedenen Internetseiten zusammenkopiert: „Basierend auf Ihren individuellen Bedürfnissen können wir die passende Versicherungssumme ermitteln. Wir werden Ihren aktuellen Lebensstandard, Ihre finanziellen Verpflichtungen und den gewünschten Ersatz des Einkommens im Falle einer Berufsunfähigkeit berücksichtigen.“

Sollte sich der gewünschte Ersatz nicht entweder aus meinem Lebensstandard oder aus meinen finanziellen Verpflichtungen ergeben? Kapier ich nicht so recht. Außerdem sei es die gängige Empfehlung, 70 bis 80 Prozent vom Brutto abzusichern. Das engt den Markt dann so auf etwa ein bis zwei Versicherer ein, weil normalerweise maximal 60 Prozent vom Brutto abgesichert werden können.

Und wenn es in die Fachfragen geht, dann kann tun sich doch große Lücken auf. Ich habe ChatGPT nach der Besteuerung gefragt:

1. Vertragsabschluss vor 2005: Wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, sind die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel steuerfrei.

2. Vertragsabschluss nach 2004: Für Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall grundsätzlich steuerfrei sind. Allerdings werden die eingezahlten Beiträge steuerlich nicht absetzbar.

3. Rentenzahlungen: Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente auszahlt, werden diese Rentenzahlungen als Einkommen betrachtet und unterliegen der Einkommenssteuer gemäß dem individuellen Steuersatz. Dabei wird der Besteuerungsanteil festgelegt, der von der Rentenhöhe und dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn abhängt. Der Besteuerungsanteil wird einmalig festgelegt und bleibt während der gesamten Rentenzahlungsdauer konstant.

Da ist so ziemlich alles falsch. Aber ChatGPT hat kein Problem damit, diese Fehlinformation einfach so weiterzugeben. Würde mich jemand etwas fragen, das ich nicht weiß, dann würde ich ihn um Geduld bitten und die Antwort recherchieren. Aber halt nicht bei einer künstlichen Intelligenz.

Das stimmt mich einerseits hoffnungsvoll, weil wir als Vermittler zumindest im Moment noch gebraucht werden. Andererseits hat ChatGPT sein Wissen ja von Internetseiten, die im Zweifel Vermittler geschrieben haben. Und das ist dann schon eher traurig.

Unterm Strich bleibe ich aber hoffnungsvoll, dass Vermittler auch in vielen Jahren noch gebraucht werden. Nicht nur, weil wir fachlich mehr draufhaben, sondern vor allem, weil es bei einer guten Beratung nicht um die richtigen Antworten geht, sondern um die richtigen Fragen. Denn sogar ChatGPT hat erkannt, dass immer die individuelle Situation berücksichtigt werden muss.

Und da ChatGPT immer nur auf das Wissen der letzten Jahre zurückgreifen kann, sind wir auch immer einen Schritt voraus, was neue Ideen für die Beratung angeht. Deshalb habe ich keine Angst um meinen Job, aber ich fühle mich schon motiviert, meine Beratung immer weiter zu verbessern, um auch in Zukunft der künstlichen Intelligenz voraus zu sein.

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