Fred Wagner ist Professor am Institut für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig. © DIA
  • Von Karen Schmidt
  • 12.03.2020 um 16:19
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Wie wirkt sich der Verkauf von Lebensversicherungsbeständen auf die Verträge der Betroffenen aus? Entstehen ihnen dadurch eher Vor- oder Nachteile? Diesen Fragen widmete sich das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in einer aktuellen Studie. Das Ergebnis erfahren Sie hier.

Lebensversicherte, deren Verträge an eine Run-off-Plattform verkauft wurden, haben keine Nachteile durch diese Transaktion. Aber sie profitieren auch nicht von den oft versprochenen Vorteilen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der V.E.R.S. Leipzig unter Mitwirkung von Professor Fred Wagner im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Danach ließen die nach dem Verkauf festzustellende niedrigere Stornoquote und die absolute Beteiligung der Versicherten an den Erträgen der Versicherer, keine Benachteiligung der Kunden erkennen. Die von den Plattformen versprochenen Effizienzvorteile bei der Verwaltung großer Bestände und die daraus resultierende höhere Verzinsung seien aber auch noch nicht „in größerem Maßstab“ eingetreten, heißt es dort. Das liege daran, dass der Run-off-Markt in Deutschland noch klein sei, und die erhofften Skaleneffekte noch nicht wirken könnten.

„So entfallen zwar die Abschlusskosten, da kein Neugeschäft mehr gezeichnet wird, aber eine effizientere Bestandsverwaltung beziehungsweise IT-Infrastruktur spiegelt sich in den Verwaltungskosten noch nicht wider“, so die Studienautoren. Das könnte aber auch an den zunächst anfallenden Umstellungen liegen.

Keine Überlegenheit bei der Kapitalanlage

Auch bei der Kapitalanlage haben die Studienautoren noch keine Überlegenheit feststellen können. „Bei der laufenden Verzinsung gibt es kaum Unterschiede zwischen Run-off-Versicherern und Nicht-Run-off-Versicherern. Erstere weisen aber eine höhere Nettoverzinsung auf, die sich vorrangig aus der stärkeren Auflösung von Bewertungsreserven ergibt“, so ein Ergebnis.

Bei der Verwendung der erzielten Überschüsse falle bei den Run-off-Versicherer die höhere Zuführung zu den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) auf. Das sei ein guter Indikator für die Partizipation an den Überschüssen der Versicherer. Zum anderen würden bei den Bestandsübernehmern mehr realisierte Gewinne an die Anteilseigner ausgeschüttet. Die durchschnittliche Gewinnabführungsquote betrage bei ihnen rund 57 Prozent. Bei den Nicht-Run-off-Versicherern seien es nur 33 Prozent.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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