Beratungsszene: Servicegebühren können eine zusätzliche Einnahmequelle für Vermittler sein. © Pixabay
  • Von Oliver Lepold
  • 16.04.2019 um 11:08
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Längst sind gemischte Vergütungsmodelle Standard bei Vermittlern. Pfefferminzia erklärt, wofür Makler eine Servicegebühr in Rechnung stellen können, welche Klauseln ein Maklervertrag enthalten darf und wie hoch die Servicegebühren ausfallen.

Dabei wird die Leistung definiert, in Leistungspakete verpackt und mit einem nach Depotvolumen orientierten prozentualen Preis versehen (siehe Kasten). Für die Netfonds-Makler stehen generell Vermögensverwaltungsstrategien im Fokus – Ausnahmen davon werden individuell nach einem Servicegebührenmodell beraten und betreut.

Diese Neuausrichtung im eigenen Kundenbestand funktioniert. „Nach meiner persönlichen Einschätzung mit unseren Partnern kann man schon nach sechs Monaten 75 Prozent seines Bestandsvolumens neu aufgestellt haben. Viele Berater berichten im Anschluss von einem besseren Selbstwertgefühl, wenn man die eigene Betreuungsleistung in den Vordergrund stellt und das Image eines Abschlussvermittlers schrittweise verliert“, so Steinmeyer.

Die anstehende Verordnung über Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) wird womöglich für weiteren Schub pro Servicegebühr sorgen. Denn die Mifid II hat Zuwendungen klar definiert. Eine Regelung besagt, dass man aus Abschluss- und Bestandsprovisionen keine Gewinne erzielen darf. Dieser Anteil muss folglich künftig aus Servicegebühren stammen. Diese Regelung gilt bisher für gebundene Vermittler im Haftungsdach.

Aus für rein provisionsfokussierte Vermittler

Mit Einführung der zurzeit in der Abstimmung stehenden FinVermV könnte auch der Finanzanlagenvermittler (34f Gewerbeordnung) betroffen sein. Das würde heißen: Wer sich von Produktanbietern bezahlen lässt, darf dieses Geld nur noch dazu verwenden, um seine Beratungsqualität zu verbessern. Laut europäischer Wertpapieraufsichtsbehörde Esma würden etwa regelmäßige Kundengespräche oder Depotauswertungen dazugehören. Rein provisionsfokussierten Vermittlern wäre die Geschäftsgrundlage entzogen. Im aktuellen FinVermV-Entwurf ist die Regel zwar nicht enthalten. Das heißt allerdings noch nicht, dass sie damit endgültig vom Tisch ist.

Klar ist: Die Regulierung führt dazu, dass Vermittler ihr Vergütungsmodell und die zugehörigen Prozesse hinterfragen. Servicegebühren eröffnen ihnen die Möglichkeit, ihr Geschäft auf eine breitere Basis zu stellen, egal ob man Versicherungen oder Investments vermittelt.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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