Sören Weigelt: Gründer und Geschäftsführer der Mitteldeutschen Vermögensberatung Weigelt & Co. © MVBW
  • Von Sören Weigelt
  • 01.11.2017 um 19:54
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Bei der Beratung gegen Honorar müssen sich die Kunden entscheiden: Bezahlen Sie lieber einen Stundensatz oder einen auf das verwaltete Vermögen bezogenen Pauschalsatz? Honorar-Finanzanlageberater Sören Weigelt erläutert sein Modell anhand eines konkreten Beispiels und gibt in seinem Gastbeitrag eine Empfehlung ab.

Ein Beispiel aus der Praxis: Anlage von 30.000 Euro in Aktienfonds mit 5 Prozent Ausgabeaufschlag und 1,5 Prozent jährlichen Fondskosten. Übliche jährliche Bankgebühren.

Quelle: Sören Weigelt

Honorar-Finanzanlagenberater dürfen keinen Cent vom Produktgeber annehmen, dadurch entsteht die größtmögliche Unabhängigkeit und Transparenz für Kunden. Beim Pauschalmodell werden die Kundendepots zudem ständig überwacht. Verändert sich der Markt, kann schnell entsprechend reagiert werden. Im oben genannten Beispiel spart der Kunde im Pauschalmodell bei einer Anlage von 30.000 Euro in Fonds zunächst mehr als 1.400 Euro.

Aber wie sieht diese Rechnung auf Dauer aus? Nehmen wir an, ein Depot besteht seit fünf Jahren und wurde bereits einmal komplett umgeschichtet. Wie wirkt sich das jährliche Betreuungshonorar auf die Gesamtrechnung aus?

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Depot mit 100.000 Euro in Aktienfonds mit 5 Prozent Ausgabeaufschlag und 1,5 Prozent jährlichen Verwaltungskosten. Eine Umschichtung. Die Rechnung nach fünf Jahren sieht wie folgt aus:

Quelle: Sören Weigelt

Der Kunde spart in diesem typischen Beispiel über fünf Jahre insgesamt mehr als 8.000 Euro Kosten. Auch in komplexeren Beispielfällen ist die Variante über Honorar-Finanzanlagenberater günstiger. Es lohnt sich also, die Angebote auf dem Markt kritisch zu vergleichen und der Honorarberatung eine Chance zu geben.

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Sören Weigelt

Sören Weigelt ist Geschäftsführer der Mitteldeutsche Vermögensberatung Weigelt & Co. GmbH und geprüfter Bankfachwirt mit mehr als 25 Jahren Branchenerfahrung.

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