Blick in ein historisches Klassenzimmer: Im Zuge der beschlossenen Versicherungsvermittlerverordnung hat der Gesetzgeber auch die Eckpunkte der Weiterbildungspflichten für Vermittler festgezurrt. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 18.12.2018 um 11:30
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Bald ein Jahr nach Inkrafttreten der Insurance Distribution Directive im Februar 2018 hat der Gesetzgeber kürzlich wichtige Eckpunkte der Reform festgezurrt. Was Vermittler im neuen Jahr insbesondere in Sachen Weiterbildungspflicht berücksichtigen sollten, erfahren Sie hier.

„In Bezug auf die Weiterbildung kann ich persönlich alle ermutigen, sich mit ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung auseinanderzusetzen, und die gesetzlichen Vorgaben als das zu betrachten, was sie sind: eine Mindestvorgabe zum Schutz des Verbrauchers.“

„IDD ist da, ist nicht so schlimm gekommen, wie es erst aussah“

Dem Schutz der Verbraucher dienen aus Sicht von Rechtsanwalt Wirth nicht zuletzt auch die neuen Regeln im Hinblick auf Versicherungsanlageprodukte – also meist fondsgebundene Versicherungen. „Der Gesetzgeber statuiert nun – in Anlehnung an die geltenden Vorschriften zur Finanzanlageberatung – bei Beratungen zu solchen Versicherungsprodukten deutlich erweiterte Informations- und Beratungspflichten und eine sogenannte Geeignetheitsprüfung“, erläutert Wirth. So müssen Vermittler diverse Informationen vom Kunden erfragen – zum Beispiel Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Anlagebereich, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele und Risikotragfähigkeit und -bereitschaft – und diese jeweils bei der Auswahl entsprechender Produkte zugrunde legen. „Das ist sicherlich etwas, was auch mehr Aufwand erfordert, jedoch im Kundeninteresse sinnvoll erscheint“, lobt Wirth – sein Rat an die Vertriebsprofis: „Vermittler sollten hier sehr genau schauen, dass sie für die Umsetzung der geforderten Prozesse kompetente Unterstützung erhalten – über entsprechende Software, Verbünde, Pools und so weiter.“

Und dennoch: Es werde noch einige Zeit dauern, bis sich die Branche „halbwegs einheitlich den neuen Vorgaben angepasst“ habe, erwartet der AfW-Vorstand. Gerade in Zeiten von Automatisierung und Digitalisierung der Prozesse sei das jedoch dringend erforderlich. Wirths Appell an alle verzagten Vermittler ist dann umso kämpferischer: „IDD ist da, ist nicht so schlimm gekommen, wie es erst aussah, und man kann damit leben. Schauen Sie nach vorn. Positiv denken. Weitermachen. Es gibt viel zu tun. Und ganz wichtig: Nur mit guten Partnern, gut informiert und gut unterstützt sind die aktuellen und kommenden Änderungen zu bewältigen.“

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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