Johannes Cremer ist Geschäftsführer des Insurtech Moneymeets. © Moneymeets
  • Von Redaktion
  • 14.12.2016 um 10:49
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„Moneymeets wird verschwinden“ – diesen Satz sagte KVProfi Thorulf Müller jüngst in einem Interview, das wir mit ihm zur IDD-Umsetzung geführt haben. Was sagt aber Moneymeets zu dieser Prognose des Versicherungsberaters Müller? Pfefferminzia hat bei Moneymeets-Geschäftsführer Johannes Cremer mal nachgefragt.

Was sagen Sie zum Argument vieler Vermittler, dass eine Provisionsweitergabe Kunden in kostengünstige Produkte mit womöglich schlechten Bedingungen locken könnte?

Wir hören das Argument immer wieder. Aber wir verstehen es nicht. Stellen Sie sich einfach vor, Sie haben für Ihre private Haftpflichtversicherung zwei Produkte zur Auswahl: Ein erstes, das von der Bedingungsqualität her Ihre persönlichen Ziele zu 95 Prozent erfüllt, 100 Euro pro Jahr kostet und 10 Euro Rückvergütung einbringt. Dann gibt es ein zweites Produkt, das 120 Euro pro Jahr kostet, 12 Euro Rückvergütung pro Jahr einbringt und Ihre Anforderungen zu 85 Prozent erfüllt. Welches Produkt würden Sie wohl wählen?

Was halten Sie generell vom Referentenentwurf zur IDD-Umsetzung in seiner jetzigen Form? Wo würden Sie nachbessern wollen?

Wir schließen uns der Sicht des Digitalverbands Bitkom an, was die Änderungswünsche der Digitalindustrie und Insurtechs an die IDD angeht. Position 1: Maklern sollte es erlaubt sein, Verbraucher gegen gesondertes Honorar zu beraten. In diesem Fall soll er seine Provision durchleiten müssen – oder er entscheidet sich für die Provision, dann muss er diese dem Kunden gegenüber transparent machen und das Behalten der Provision mit dem Kunden vereinbaren. Eine Trennung von Berufsbildern und Abgrenzung gegenüber Honorarberatern wäre dann nicht mehr notwendig.

Position 2: Eine Provision ist aus Bitkom-Sicht eine Interessenkollision, weil sie potenziell intransparent ist. Deshalb soll zur Vermeidung dessen eine Art Kontoauszug eingeführt werden, anhand derer der Makler und auch der Vermittler seine Provisionen offenlegt.

Position 3: Das Provisionsabgabeverbot sollte fallen – die Provision gehört unter dem Gesichtspunkt, dass der Vermittler ohnehin vom Kunden beauftragt wird, dem Kunden. Das haben das BGB und das HGB so bereits heute geregelt. Unser Ziel ist da also das des europäischen Kartellrechtes, nämlich digitale Modellen zu fördern, um Prozesskostenvorteile an private Kunden weitergeben zu können.

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