Wilhelm Schneemeier ist Chef der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). © DAV
  • Von Redaktion
  • 04.07.2016 um 09:38
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Garantien bleiben nach wie vor ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge, sind die deutschen Aktuare überzeugt. Sie müssten sich aber an das Niedrigzinsniveau anpassen. Die Versicherer fordern nun unter anderem eine Anpassung des Höchstrechnungszinsmodells.

„Jeder Einzelne benötigt Planungssicherheit in der Altersvorsorge und das auch in wirtschaftlich wie politisch unsicheren Zeiten“, sagte Wilhelm Schneemeier, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), vergangene Woche auf einem Pressegespräch in Köln. Garantien blieben daher der Markenkern einer privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Aber sie müssten sich an die Niedrigzinsphase anpassen, so Schneemeier weiter. Die Versicherer müssten die heutigen Garantiemodelle für die Zukunft überdenken und flexibler gestalten, während gleichzeitig die bereits abgegebenen Garantieversprechen nachhaltig gesichert werden müssten. „Wir wissen heute, dass die Garantien der 1990er-Jahre nicht zu hoch, aber zu lang waren“, so Schneemeier.

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Die Aktuare setzten sich daher für ein zweistufiges Höchstrechnungszinsmodell ein. Es sieht in den ersten 15 Vertragsjahren eine Orientierung an den realistisch erzielbaren Kapitalmarkterträgen vor und ist im langfristigen Bereich eher konservativ ausgelegt. Das würde am langen Ende zu hohe Rentenversprechen verhindern, die nicht vom Kapitalmarkt abgesichert werden könnten.

Zugleich würden die Kunden zu Vertragsbeginn stärker an den Gewinnen des Kapitalmarkts teilhaben. Unternehmen und Aktuare könnten die private Altersvorsorge aber nicht alleine zukunftssicher machen, auch die Politik müsse mithelfen.

Vorsorgebedarf hat sich extrem erhöht

Auch die betriebliche Altersvorsorge war ein Thema des Pressegesprächs. Durch die planmäßige Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus habe sich die Versorgungslücke für jüngere Menschen in Deutschland um rund 50 bis 100 Prozent erhöht. Zudem seien die erwarteten künftigen Kosten zur Schließung dieser Lücke gegenüber der Zeit vor 2008 auf über das Dreifache des damaligen Niveaus gestiegen. Dadurch stehe die kapitalgedeckte private und betriebliche Altersvorsorge vor einer Zäsur.

Denn entweder müssten die Beiträge angehoben beziehungsweise Kapital nachgeschossen oder die Leistungen so weit herabgesetzt werden, bis die Kapitalstöcke zur dauerhaften Finanzierung der Leistungen wieder ausreichten.

Massive Mehrbelastungen für Arbeitgeber

Für die betriebliche Altersversorgung würden beide Maßnahmen zu massiven Mehrbelastungen für Arbeitgeber führen. Dieses Problem werde sich weiter verschärfen, wenn der Gesetzgeber nicht eingreife und das Gleichgewicht der betrieblichen Altersversorgung auch im Sinne der Generationengerechtigkeit wieder herstelle.

„Dabei dürfen wir aber nicht zulassen, dass ausschließlich die jungen und zukünftigen Arbeitnehmergenerationen die Last tragen“, so das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS), ein Zweigverein der Deutschen Aktuarvereinigung. Eine höhere aufsichtsrechtliche Flexibilität bei der Anwendung der starren Bedeckungsvorschriften könnte hier eine Lösung sein. Damit könne dem Umstand besser Rechnung getragen werden, dass sich Sparvorgänge in der betrieblichen Altersversorgung über Jahrzehnte hinzögen und Schwankungen in der Kapitalanlage über die Zeit mit hoher Sicherheit wieder ausgeglichen werden könnten.

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