Daniel Regensburger, Geschäftsführer Pangaea Life © Pangaea Life
  • Von Andreas Harms
  • 14.09.2023 um 15:06
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:05 Min

Manchmal steht sich die EU-Kommission einfach nur selbst im Weg. Zum Beispiel bei den Regeln zu nachhaltigen Kapitalanlagen. Daniel Regensburger, Geschäftsführer Pangaea Life, erkennt ein regelrechtes „Wirrwarr sich teils widersprechender Informationen“, das Anleger und Finanzbranche verwirrt zurücklässt. Wie das besser gehen kann oder vielmehr sollte, zeigt er in seinem Gastbeitrag – anhand eines branchenfremden Beispiels.

„Das Gegenteil von gut ist nicht böse, sondern gut gemeint“ – dieses Kurt Tucholsky zugeschriebene Zitat ist mein Favorit für einen Eintrag in das imaginäre Freundschaftsbuch der EU-Kommission. Denn was sicher die meisten von uns unterschreiben: Wenn wir möglichst viele Menschen dazu bringen möchten, gemeinsam mit uns wirkungsvoll in den nachhaltigen Wandel zu investieren, benötigen sie eine unabhängige Orientierung.

Doch an der Umsetzung hapert es noch gewaltig: Viele Berater und deren Kunden lässt das Thema mittlerweile frustriert zurück. Dabei gibt es Wege aus dem Regulatorik-Dschungel doch noch „a gmahde Wiesn“ zu machen, wie wir in Bayern sagen. Einfach, verständlich und weithin anerkannt.

Verwirrung programmiert

Warum gibt es unabhängige Labels oder Produkteinstufungen überhaupt? Sie sollen dem Verbraucher Sicherheit, Klarheit und Orientierung geben. Sicherheit, dass fest definierte Standards auch wirklich eingehalten werden. Klarheit, dass ein Produkt hält, was die Werbung verspricht. Und Orientierung, wie ein Produkt im Vergleich zum Wettbewerb abschneidet. Genau das sollte auch in Sachen ESG-Regulatorik für Finanzprodukte gelten. Doch in der Realität sind wir aktuell mit einem Wirrwarr sich teils widersprechender Informationen konfrontiert.

Um die Probe aufs Exempel zu machen, ein kleines Quiz: Welcher Fonds ist nachhaltiger: der Artikel-9-Fonds mit einem taxonomiekonformen Mindestanteil von 7 Prozent oder der Artikel-8-Fonds, der es auf mindestens 45 Prozent Taxonomieanteil schafft?

Und wo wir schon dabei sind: Wie erklären wir unserem Kunden den Fakt, dass ein Spezialfonds, der wie unser „Pangaea Life Blue Energy“ ausschließlich in erneuerbare Energien, Energiespeicher und Energieeffizienzprojekte investiert, eine Taxonomie-Quote von unter 30 Prozent aufweist? Gewiss, Erklärungen in der Jurisdiktion dafür gibt es. Aber ist das aktuelle Nebeneinander von Einstufungen und die Aussagekraft mancher Kriterien wirklich im Sinne einer informierten Kaufentscheidung des Anlegers, geschweige denn einer transparenten Beratung?

Ein Markt, ein Standard, ein Label

Ein Vorbild, wie es besser geht, kommt just aus Brüssel selbst. In Gestalt des EU-Energielabels für Elektronikgeräte, wie sie sicher jeder von uns aus Küche, Bad und Elektromarkt kennt. Mit dem Label hat die EU selbst bewiesen, wie Regulatorik auch sein kann: nämlich schlank, einfach und dennoch glaubwürdig.

Wir Verbraucher finden auf Elektronik-Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern und elektronischen Displays eine einheitliche, transparente und aussagekräftige Orientierung über die Energieeffizienz des jeweiligen Produkts. Die Farbskala reicht für jedermann verständlich wie eine Ampel vom dunkelgrünen A-Label bis zur tiefroten G-Einstufung.

autorAutor
Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort