Immer mehr Menschen setzen auf nachhaltige Mobilität. Was viele nicht wissen: beim Kauf eines Fahrrades kann der Chef sich beteiligen. © freepik
  • Von Manila Klafack
  • 05.07.2022 um 12:43
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Nicht nur in der Freizeit, auch auf dem Arbeitsweg setzen immer mehr Menschen auf E-Bikes. In den Ballungsräumen etablieren sich bei Gewerbetreibenden zudem Lastenfahrräder für Lieferungen. Wie Unternehmen diesen Trend für sich nutzen können, erfahren Sie hier.

Bereits vor der Corona-Pandemie erfreuten sich Fahrräder immer öfter mit Elektroantrieb, steigender Beliebtheit – vor allem in größeren Städten. Fahrverbote in den Innenstädten, Staus und nicht zuletzt Parkplatznot erleichterten vielen den Umstieg aufs Rad. Dann kam Corona, und der Boom erlangte einen neuen Höhepunkt, da viele aufgrund einer möglichen Ansteckung die öffentlichen Verkehrsmittel meiden wollten.

Woran viele jedoch beim Kauf eines Fahrrads oder E-Bikes nicht sofort denken: der Chef kann sich hier beteiligen. Die steuerliche Behandlung als Dienstfahrzeug ist seit zehn Jahren geregelt. Somit wird es für viele Arbeitnehmer interessant. Arbeitgebern steht ein Instrument zur Mitarbeiterbindung zur Verfügung und sie positionieren sich als umweltfreundliches und innovatives Unternehmen, mit einem Interesse für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter – kein schlechtes Pfund im Kampf um Fachkräfte und Nachwuchs. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber: Die Anschaffungs- und Unterhaltskosten können ebenfalls als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

E-Bike statt Gehaltserhöhung

Statt einer Lohn- oder Gehaltserhöhung könnte es im nächsten Personalgespräch also um ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad gehen. Hierfür stehen zwei Varianten zur Wahl: der Kauf des Rades oder das Leasing. Ebenso wie beim Dienstauto nutzen die meisten Unternehmen das Leasing. Der Leasingvertrag dauert in der Regel drei Jahre. Mit dem Ende des Vertrages müssen Unternehmen und Arbeitnehmer entscheiden, ob sie das Rad kaufen oder ein neues leasen wollen.

Mittlerweile unterbreiten diverse Anbieter, wie Lease-a-bike, Bikeleasing, Jobrad, Mein-Dienstrad oder Businessbike, ihre Angebote den Unternehmen. Für die Finanzierung gibt es wiederum zwei Wege. Entweder über eine Entgeltumwandlung, gegebenenfalls mit Beteiligung des Arbeitgebers, oder komplett durch den Betrieb. Bei letzterer Version kann der Arbeitgeber alle Raten und Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben veranschlagen.

Geldwerten Vorteil bedenken

Übernimmt der Arbeitnehmer die Leasingrate und möchte er das Rad privat nutzen, kann die Rate vom Bruttogehalt abgezogen werden. Dabei gilt es zu bedenken, dass sich damit zwar die Steuerlast senkt und weniger Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Das wiederum wirkt sich allerdings auf etwaige Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld und spätere Rente aus.

Entscheiden sich Unternehmen und Mitarbeiter für die Entgeltumwandlung, kommt der sogenannte geldwerte Vorteil zum Tragen. Hier müssen Arbeitnehmer 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern (laut Gesetzestext ein Prozent des auf volle 100 Euro abgerundete Viertel des Listenpreises), sofern sie das Rad auch in der Freizeit nutzen wollen, was sie in der Regel möchten.

Trägt der Arbeitgeber die Raten allein und der Mitarbeiter kann das Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum Gehalt nutzen, fallen keine Steuern an. Von all diesen Regelungen sind allerdings nur Fahrräder und E-Bikes betroffen, die nicht als Kfz gelten, also die Fahrräder mit Elektroantrieb, die höchstens eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Pendlerinnen und Pendler können außerdem 30 Cent pro Kilometer für den Weg zur Arbeit bei der Steuererklärung geltend machen.

Nachhaltigkeit auch bei der Versicherung

„Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Anschaffung von Dienstfahrrädern ist der Versicherungsschutz, sowohl des E-Bikes als auch des Fahrers, für den sich gegebenenfalls noch eine Unfallversicherung anbietet, wenn er das Rad nicht nur für den Arbeitsweg nutzt“, sagt Lars Fuchs, Bereichsleiter Maklervertrieb rhion.digital. „Einen Basisschutz für das Rad selbst liefern oft die Leasinganbieter. Darüber hinaus gibt es noch die Fahrradkaskoversicherung, oder andere Möglichkeiten. Wir haben uns zum Beispiel entschieden, die Absicherung von Geschäftsfahrrädern inklusive Anhänger und Elektrofahrräder bis 1.500 Euro in unsere bessergrün-InhaltsversicherungANZEIGEaufzunehmen. Das ist vor allem für Unternehmensgründer und Soloselbstständige interessant“, so Fuchs.

Zudem pflanzt bessergrün für jeden neu abgeschlossenen Vertrag einen Baum in Deutschland und unterstützt diverse Umweltschutzprojekte. Die Versicherungsbeiträge (ohne Versicherungssteuer und Rückversicherungsanteil) fließen in nachhaltige Kapitalanlagen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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