Eine Allgefahrenversicherung bietet gerade jungen Unternehmern einen weitreichenden Versicherungsschutz. © picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 05.06.2020 um 15:04
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Allgefahrenversicherungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Bei ihnen werden konkrete Schäden nicht benannt. Das hat den Vorteil, dass alle möglichen Gefährdungen abgedeckt sind. Häufig spielt das bei Inhaltsversicherungen eine große Rolle. Hier kommen die Hintergründe.

Alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist versichert – so der Grundgedanke der Allgefahrenversicherung. Daher wird diese Form der Absicherung auch „All-Risk“ genannt. Die versicherten Gefahren werden nicht abschließend benannt, wie das etwa bei Feuer-, Einbruchdiebstahl- oder sonstigen herkömmlichen Sachversicherungen der Fall ist.

Typisch ist die Allgefahrendeckung für private Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Aber auch bei gewerblichen Produkten, wie der Inhaltsversicherung, wird sie häufig angeboten.

Allgefahrendeckung sorgt für mehr Sicherheit

Üblicherweise erstreckt sich ein Versicherungsumfang über eine Liste benannter Gefahren. Zusätzlich werden Ausschlüsse aufgeführt. Das kann beim Versicherungsnehmer zur Unsicherheit darüber führen, welche Leistungen denn nun abgedeckt sind – und welche nicht.

Die Allgefahrendeckung umgeht genau diese Unsicherheit. Dabei verzichten die Versicherer darauf, versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm einzeln zu benennen. Alle Schäden, die im Rahmen der jeweiligen Police abgesichert sind, werden übernommen – es sei denn, sie sind explizit ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil einer All-Risk-Versicherung ist laut dem Mannheimer Versicherungsmakler Wahler & Co die Umkehr der Beweislast beim Schadenseinritt. Während bei jeder herkömmlichen Versicherung der Versicherungsnehmer den Schadenseintritt beweisen muss, ist das bei All­gefahren­versicherungen genau umgekehrt.

Für Unternehmen und Freiberufler bedeutet das beispielsweise für die Inhaltsversicherung einen Schutz bei Schäden an ihrem kaufmännischen und technischen Betriebsinhalt sowie an allen elektronischen Geräten – all das ist gegen Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl oder sonstigen Verlust abgesichert. Die Ausschlüsse sind konkret aufgeführt.

Ein Beispiel dafür, wann der Allgefahrenschutz in der Betriebsinhaltsabsicherung greift, kann so lauten: Im Sommer vergisst ein Mitarbeiter das Dachfenster in der Produktionshalle komplett zu schließen. In der Nacht regnet es heftig. Durch das geöffnete Fenster dringt Wasser ein und beschädigt eine darunter stehende Maschine. Hier springt die Allgefahrendeckung ein und reguliert den Schaden.

Unterschied zwischen All-Risk und Multi-Risk

Häufig werden All-Risk-Versicherungen mit Multi-Risk-Policen verwechselt. Der Unterschied zum All-Risk-Ansatz: Bei diesen Viel­gefahren- oder auch Vielschutz-Versicherungen werden mehrere Versicherungssparten in einem Vertrag kombiniert. Über alle Teilversicherungen hinweg besteht hier ein einheitliches Regelwerk – auch die Gesamtprämie ergibt sich aufgrund einer einzigen Bemessungsgrundlage. Beispielsweise kann das eine Gebäudeversicherung sein, die gleichzeitig eine Inhalts- und eine technische Versicherung sowie eine Transportversicherung inkludiert.

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Manila Klafack

Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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